Ortsplanung macht Fortschritte: Zweite Etappe gesichert
In Beromünster ist die zweite Etappe der Ortsplanung rechtskräftig, Verzögerungen beeinträchtigen jedoch Baulandkäufe und die Steuerung der Gemeindeentwicklung.

Wie die Gemeinde Beromünster mitteilt, hat das Bundesgericht mit Urteil vom 30. Oktober 2025 (BGE) die gegen die Gesamtrevision der Ortsplanung, zweite Etappe, eingereichten Beschwerden abgewiesen.
Damit ist diese Etappe der Ortsplanungsrevision vollumfänglich in Rechtskraft erwachsen. Die Rechtskraft tritt jedoch deutlich später ein als ursprünglich vorgesehen.
Diese Verzögerung hat konkrete Auswirkungen für die Gemeindeentwicklung. Insbesondere konnte das im Rahmen der Ortsplanung vereinbarte Kaufrecht für rund 12'000 Bauland im Gebiet Sandhübel nicht mehr ausgeübt werden, da dieses zwischenzeitlich abgelaufen ist.
Der geplante Erwerb dieser Fläche war ein zentrales Instrument zur aktiven Wachstumssteuerung. Infolge des Wegfalls dieses Kaufrechts ist die Steuerung des künftigen Wachstums nur noch eingeschränkt möglich.
Fortschritt und Ausblick bei der Ortsplanungsrevision
Der Gemeinderat hat zudem die Abrechnung über den Sonderkredit für die Gesamtrevision der Ortsplanung erstellt. Die Gesamtkosten belaufen sich brutto auf 1,286 Millionen Schweizer Franken.
Die Abstimmung über die Sonderkreditabrechnung wird den Stimmberechtigten im Juni 2026 unterbreitet. Noch nicht abgeschlossen ist weiterhin die 3. Etappe der Gesamtrevision der Ortsplanung, die Teilrevision «Schlössli Höchi». Zwar hat der Regierungsrat diese Teilrevision an seiner Sitzung vom 3. September 2024 genehmigt und die dagegen erhobene Beschwerde abgewiesen.
Gegen diesen Entscheid wurde jedoch Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Kantonsgericht erhoben. Das Verfahren ist derzeit noch hängig, eine definitive Genehmigung steht somit weiterhin aus. Der Gemeinderat wird die Bevölkerung über den weiteren Verlauf der Verfahren sowie über relevante Beschlüsse weiterhin informieren.









