Luxram-Gebäude in Arth SZ darf noch nicht abgerissen werden
Das Bundesgericht stoppt den geplanten Abriss der ehemaligen Glühbirnenfabrik Luxram in Arth.

Die von der Gemeinde Arth erteilte Abbruchbewilligung für das Gebäude der früheren Glühbirnenfabrik Luxram ist nicht rechtmässig.
Das Bundesgericht habe das Verfahren an das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz zurückgereicht, teilte die Gemeinde Arth am Donnerstag mit.
Das Gebiet beim Bahnhof Arth-Goldau soll entwickelt und das Luxram-Gebäude deswegen abgerissen werden. Nachdem das Verwaltungsgericht die Abbruchbewilligung der Gemeinde als rechtmässig beurteilt hatte, gelangte der Heimatschutz an das Bundesgericht.
Kultureller Wert gegen Entwicklung
Für den Heimatschutz hat der Bau erheblichen kulturellen, industriegeschichtlichen und kunsthistorischen Wert.
Isabelle Schwander, Präsidentin des Schwyzer Heimatschutzes, zeigte sich über das Urteil «hocherfreut». Zentral am Urteil sei, dass die Abbruchbewilligung aufgehoben worden sei, sagte sie auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Das Luxram-Gebäude sei ein Juwel und präge das Ortsbild von Arth.
Streit um Beschwerderecht
Gemäss der Mitteilung der Gemeinde ist in erster Linie die Frage strittig, ob der Heimatschutz formell beschwerdeberechtigt ist. Beschwerdeberechtigt wäre er demnach dann, wenn für den Abbruch eine gewässerrechtliche Bewilligung nötig ist. Um dies zu klären, braucht es aber ein Abbruch- und Entsorgungskonzept.
Der Gemeinderat geht davon aus, dass dank bereits geleisteter Vorabklärungen bald ein Abbruch- und Entsorgungskonzept vorliege und das Verwaltungsgericht dann rasch entscheiden könne.
Bundesgericht bestätigt Teile des Urteils
In zwei weiteren Punkten zur Beschwerdeberechtigung hat das Bundesgericht gemäss der Mitteilung das Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt.