Luks: Gesetzliche Verpflichtung für Grundversorgung?
Das Luks soll gesetzlich verpflichtet werden, an seinen Standorten in Luzern, Sursee und Wolhusen mindestens die Grund- und Notfallversorgung sicherzustellen.

Das Luzerner Kantonsspital (Luks) soll gesetzlich dazu verpflichtet werden, an seinen drei Standorten Luzern, Sursee und Wolhusen je mindestens die Grund- und Notfallversorgung anzubieten. Dies schlägt die Gesundheits- und Sozialkommission des Kantonsrat vor.
Dieser Passus habe den Zweck, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner innert nützlicher Frist ein ausreichend ausgerüstetes Spital erreichen könnten, hiess es in einer Mitteilung der Kommission vom Mittwoch.
Gesetzliche Definition von Grund- und Notfallversorgung
Die Kommission will im Gesetz auch festschreiben, was unter Grund- und Notfallversorgung zu verstehen sei. Diese umfasse demnach die Bereiche innere Medizin, allgemeine Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Anästhesie, Intensivüberwachungspflege und interdisziplinäre Notfallstation mit 24-Stunden-Bereitschaft.
Die neuen vorgeschlagenen Bestimmungen gehen auf die Diskussionen rund um das Angebot im Spital Wolhusen zurück. Der Kantonsrat soll im März darüber entscheiden.