Gesetz

Luks: Gesetzliche Verpflichtung für Grundversorgung?

Keystone-SDA Regional
Keystone-SDA Regional

Luzern,

Das Luks soll gesetzlich verpflichtet werden, an seinen Standorten in Luzern, Sursee und Wolhusen mindestens die Grund- und Notfallversorgung sicherzustellen.

Luzern
Das Kantonsspital in Luzern. - Keystone

Das Luzerner Kantonsspital (Luks) soll gesetzlich dazu verpflichtet werden, an seinen drei Standorten Luzern, Sursee und Wolhusen je mindestens die Grund- und Notfallversorgung anzubieten. Dies schlägt die Gesundheits- und Sozialkommission des Kantonsrat vor.

Dieser Passus habe den Zweck, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner innert nützlicher Frist ein ausreichend ausgerüstetes Spital erreichen könnten, hiess es in einer Mitteilung der Kommission vom Mittwoch.

Gesetzliche Definition von Grund- und Notfallversorgung

Die Kommission will im Gesetz auch festschreiben, was unter Grund- und Notfallversorgung zu verstehen sei. Diese umfasse demnach die Bereiche innere Medizin, allgemeine Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Anästhesie, Intensivüberwachungspflege und interdisziplinäre Notfallstation mit 24-Stunden-Bereitschaft.

Die neuen vorgeschlagenen Bestimmungen gehen auf die Diskussionen rund um das Angebot im Spital Wolhusen zurück. Der Kantonsrat soll im März darüber entscheiden.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

WM 2026
22 Interaktionen
Nati-Alarm!
Daniel Koch Inselspital Zeckenbiss
4 Interaktionen
«Es ist heavy»

MEHR GESETZ

x
707 Interaktionen
Neu im Gesetz
Hund Winterthur Wiese
1 Interaktionen
Neues Gesetz
Bargeld
72 Interaktionen
Neues Gesetz
7 Interaktionen
Bern

MEHR AUS STADT LUZERN

Helikopter Luft Flug
Luzern
groupe e
4 Interaktionen
Politik
3 Interaktionen
Politik
oecd rentenalter
2 Interaktionen
HSLU