Leistungsschutz für Medien dürfte Zusatzrunde machen
Nicht nur Onlinedienste wie Google und X sollen künftig Urheberrechtsgebühren bezahlen müssen, wenn sie Auszüge aus Zeitungsartikeln anzeigen. Die zuständige Ständeratskommission will wie der Nationalrat auch Anwendungen von künstlicher Intelligenz einbeziehen.

Ohne Gegenstimme beantragt die Wissenschafts-, Bildungs- und Kulturkommission des Ständerats (WBK-S), die Vorlage zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Medienunternehmen an den Bundesrat zurückzuweisen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Der Nationalrat hatte dieser Forderung Anfang März mit 157 zu 29 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt.
Über die Rückweisung zu entscheiden hat nun der Ständerat. Sieht er es gleich wie der Nationalrat und dessen zuständige Kommission, muss der Bundesrat die Vorlage überarbeiten. Konkret soll er prüfen, wie künstliche Intelligenz (KI) die Funktionsweise von Plattformen und Suchmaschinen verändert und welche Folgen dies auf die Vorlage hat.
Heute ist die Nutzung von sogenannten Snippets und Thumbnails, also Ausschnitten aus mit journalistischen Leistungen erzeugten Texten oder Bildern, nicht durch das Urheberrecht geschützt. Entsprechend bezahlen die Onlinedienste den Medienunternehmen bisher keine Vergütungen für das Nutzen dieser Leistungen.






