Jungfreisinnige

    KVI: Jungfreisinnige scheitern mit Beschwerde gegen Kirche

    Elisa Jeanneret
    Elisa Jeanneret

    Bern,

    Das Engagement der Landeskirchen für die Konzern-Initiative war den Jungfreisinnigen ein Dorn im Auge. Doch das Bundesgericht wies ihre Beschwerde vorerst ab.

    Jungfreisinnige Kirche KVI
    Die Beschwerde der Jungfreisinnigen gegen das kirchliche Engagement wurde vom Bundesgericht abgewiesen. - Keystone/Instagram

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die Landeskirchen unterstützen die Konzern-Initiative klar und deutlich.
    • Dieses Engagement wird vom Nein-Lager kritisiert. Vor allem von den Jungfreisinnigen.
    • Ihre vorsorgliche Beschwerde wurde vom Bundesgericht –vorerst – abgewiesen.

    Die Landeskirchen stehen klar für ein Ja zur Konzern-Initiative ein. Sie werben mit Predigten, Banner, Flyer und Aktionen für das Volksbegehren. Das wurde schon am Anfang des Abstimmungskampfes von den Bürgerlichen stark kritisiert – aber nicht nur.

    reformierte kirchen
    Eine Person sitzt auf einer Kirchenbank. (Symbolbild) - Keystone

    Die Jungfreisinnigen fordern schon lange die Abschaffung der Kirchensteuer, seit der Konzern-Initiative erst recht. Auch verlangten sie, dass die Kirchen sich per sofort vom Abstimmungskampf zurückziehen.

    Der Präsident der Jungfreisinnigen, Matthias Müller, gab als Grund an, dass Kirchen von öffentlichen Geldern finanziert würden. Deswegen müssten sie politisch neutral sein, so Müller.

    Vorsorgliche Massnahmen gegen Kirchen

    Daraufhin reichten die Jungfreisinnigen in Bern, Thurgau, Aargau und St. Gallen Gesuche ein. Weil diese Beschwerden aber vor der Abstimmung eingereicht wurden, forderten die Jungfreisinnigen «vorsorgliche Massnahmen». Diese Massnahmen schlossen beispielsweise den Verzicht auf Äusserungen zur Initiative ein. Oder auch das Entfernen der Banner auf Kirchen.

    Schweizerisches Bundesgericht
    Eine Kirche mit einer Konzern-Initiative Fahne. Über 600 Kirchgemeinden unterstützen das Begehren. - Twitter/@LuisDeplazes

    Diese Gesuche wurden nun vom Bundesgericht abgelehnt. «Damit dürfen Pfarrpersonen und Kirchgemeinden weiterhin über die Konzernverantwortungsinitiative informieren», steht in der Medienmitteilung des Komitees «Kirche für Konzernverantwortung».

    Beschwerde wird nach Abstimmung behandelt

    Damit ist die Sache aber noch nicht abgeschlossen. Martin Looser, Rechtsanwalt für das Komitee, sagt zu Nau.ch: «Die Beschwerde ist noch hängig. Nach der Abstimmung wird das Bundesgericht das Anliegen ganz normal behandeln.»

    Die Jungfreisinnigen unterstreichen in einer Medienmitteilung, dass die Frage noch ungeklärt bleibt: «Wir Jungfreisinnige halten weiter am Verfahren fest, sodass das Bundesgericht in dieser staatspolitisch wichtigen Frage endlich Klarheit schaffen kann.»

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