Nur eine von 15 Krankenkassen erklärt sich zu einer Rückzahlung bereit, obwohl herausgekommen ist, dass alle Krankenkassen falsch abgerechnet haben.
Duisburg
Nach dem Vorfall an einer Schule in Duisburg, musste der Rektor in einem Spital behandelt werden. - Pixabay
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die grössten 15 Krankenkassen der Schweiz haben Spitalrechnungen falsch abgerechnet.
  • Laut dem Konsumentenschutz will nur eine Kasse das Geld zurückzahlen.
  • Der Konsumentenschutz empfiehlt Betroffenen trotzdem eine Rückerstattung zu verlangen.

Die 15 grössten Schweizer Krankenkassen haben Spitalrechnungen jahrelang falsch abgerechnet: und das sogar absichtlich und zulasten der Versicherten. Dies offenbart eine Umfrage der Stiftung für Konsumentenschutz.

Patienten müssen mit dem Spital-Beitrag von 15 Franken einen Teil der Spitalabrechnung übernehmen. Auf diese vom Patienten übernommenen Kosten haben die 15 grössten Krankenkassen einen Selbstbehalt von 10 Prozent verrechnet. So mussten die Patienten einen Selbstbehalt auf etwas zahlen, was sie jedoch selbst vollständig übernehmen.

Krankenkassen Rückzahlung
Patienten mussten einen Selbstbehalt auf etwas zahlen, was sie kostentechnisch vollständig übernehmen. - Keystone

Bundesgericht bestätigt Unzulässigkeit der Krankenkassen

Dieses Jaht hat sich das Bundesgericht im Mai mit der Angelegenheit beschäftigt. Das Resultat der Untersuchung: Die obersten Richter bestätigten die Unzulässigkeit der Krankenkassen in diesem Aspekt.

Doch obwohl die Krankenkassen unzulässig handelten, weigern sie sich gegen eine Rückzahlung der einkassierten Beträge. Es gibt lediglich eine einzige Ausnahme:die Concordia.

Krankenkassen Rückzahlung
Bis auf eine von 15 verweigern alle Krankenkassen eine Rückzahlung. - Pixabay

Die Krankenkassen werden auch vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) nicht zurückgepfiffen. Das BAG hatte die Abrechnungsmethode nämlich ausdrücklich gutgeheissen.

Sara Stalder, die Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz, sagt zum Verhalten des Amtes: «Offensichtlich bemüht sich das BAG, das eigene Fehlverhalten nicht an die grosse Glocke zu hängen. Stattdessen stellt es sich schützend vor die Krankenkassen, die mit dem Segen des BAG falsch abgerechnet haben. Leidtragende sind einmal mehr die Patienten.»

Stiftung für Konsumentenschutz
Sara Stalder von der Stiftung für Konsumentenschutz. - Keystone

Einen kleinen Trost gibt es immerhin in der Einsicht der Krankenkassen. Diese haben vor, in Zukunft korrekt abzurechnen.

Dennoch gibt es eine eindeutige Empfehlung des Konsumentenschutzes: Betroffene sollten trotzdem eine Rückerstattung verlangen.

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