Koordinationsstelle gegen Antisemitismus über Urteil erleichtert

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Genève,

Das Bundesgericht stützt die Verurteilung des Komikers Dieudonné wegen Rassendiskriminierung. CICAD hat mit Erleichterung auf das Urteil reagiert.

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Das Bundesgericht entschied, dass der Genferin zu Unrecht Sozialhilfe verwehrt wurde. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • CICAD ist erleichtert über die Verurteilung von Dieudonné wegen Rassendiskriminierung.
  • Das Bundesgericht bestätigte die Verurteilung des Komikers.

Die Interkommunale Koordinationsstelle gegen Antisemitismus und Diffamierung (CICAD) hat am Freitag mit Erleichterung auf ein Urteil des Bundesgerichts reagiert. Dieses bestätigte die Verurteilung des französischen Komikers Dieudonné wegen Rassendiskriminierung.

Nach vier Jahren gebe es endlich gebe es Gerechtigkeit, hiess es am Freitag in einer Mitteilung der CICAD. Die CICAD nehme mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die Richter in Lausanne die Verurteilung von Dieudonné wegen Beleidigung der CICAD und Verleumdung ihres Präsidenten Johanne Gurfinkiel bestätigt haben. Es sei ein Sieg für die CICAD und «für all jene, die sich täglich gegen Hassprediger einsetzen».

Für die CICAD schreibt der Entscheid des Bundesgerichts Geschichte. Er solle die Behörden dazu auffordern zu prüfen, rassistischen und antisemitischen Aktivisten die Möglichkeit zu geben, in der Schweiz aufzutreten.

Dieudonné hatte bei Auftritten in Nyon VD und Genf im Jahr 2019 gesagt, die Gaskammern in den Vernichtungslagern der Nationalsozialisten hätten nie existiert.

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