Junge SVP

    Konzertabbruch: Brasserie Lorraine wird definitiv nicht gebüsst

    Etienne Sticher
    Etienne Sticher

    Bern,

    Die Brasserie Lorraine wird nicht gebüsst, die Generalstaatsanwaltschaft zieht den Freispruch nicht weiter. Für die Junge SVP ist das ein «Skandal».

    Brasserie lorraine
    Die Brasserie Lorraine wird für den umstrittenen Konzertabbruch definitiv nicht bestraft. - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die Brasserie Lorraine wurde aus formalen Gründen freigesprochen.
    • Die Generalstaatsanwaltschaft zieht das Urteil nicht weiter.
    • Nils Fiechter wirft dem Staatsanwalt vor, seinen Job nicht gründlich zu machen.

    Im Juli 2022 gelang die linksalternative Beiz Brasserie Lorraine schweizweit in die Schlagzeilen.

    Denn ein Konzert der Reggae-Band Lauwarm wurde wegen Rasta-Locken und afrikanischer Kleidung abgebrochen. In der Folge kam es zu einer Klage und einem Freispruch.

    Diesen zieht die Berner Generalstaatsanwaltschaft nun nicht weiter und schliesst damit den Fall ab, wie die «Berner Zeitung» berichtet.

    Die Beiz brach das Konzert ab, da Gäste es als «kulturelle Aneignung» ansahen, dass weisse Musiker Rasta-Locken trugen. Die Junge SVP reichte anschliessend Klage wegen Rassendiskriminierung ein.

    Die Generalstaatsanwaltschaft forderte eine Busse von 3000 Franken. Das Regionalgericht Bern-Mittelland sprach die Beiz im Februar aber frei. Zur zentralen Frage, ob Rassendiskriminierung vorlag, äusserte sich die Richterin aber nicht.

    «Unkooperatives Verhalten»

    Sie sah es als nicht zulässig an, die Brasserie Lorraine als Unternehmen zu büssen. Der Staatsanwaltschaft war es zuvor nicht gelungen, eine Einzelperson als für den Konzertabbruch verantwortlich zu identifizieren.

    Die Beiz wird von einem Betreiberkollektiv geführt, die Staatsanwaltschaft wirft ihr «mangelhafte Organisation» und «unkooperatives Verhalten» vor.

    Die Richterin hingegen kritisiert die Staatsanwaltschaft: Diese habe «nicht alle nötigen Mittel getätigt», um eine verantwortliche Person zu finden.

    Beispielsweise seien keine Hausdurchsuchungen durchgeführt worden. Die Brasserie Lorraine wurde dann aus formalen Gründen freigesprochen.

    Generalstaatsanwaltschaft glaubt nicht an Erfolg bei nächster Instanz

    Die Generalstaatsanwaltschaft zieht den Freispruch nicht weiter, da sie keinen Erfolg erwartete: Das erstinstanzliche Urteil würde bestätigt, ohne dass auf die Frage der Rassendiskriminierung eingegangen werden müsste.

    Für Nils Fiechter, Präsident der Jungen SVP ist das ein «Skandal». Die Beiz könne Leute wegen der «falschen» Hautfarbe diskriminieren und komme davon, «weil der Staatsanwalt seinen Job nicht gründlich macht». Er fordert deswegen eine interne Untersuchung.

    Warst du schon einmal in der Brasserie Lorraine?

    Bereits nach dem Freispruch im Februar sprach er von einer «Kapitulation des Rechtsstaates», das Gericht habe formale Gründe gesucht. Aus seiner Sicht war das Urteil «klar politisch motiviert».

    Kommentare

    User #5789 (nicht angemeldet)

    Ich kann über das ganze Gedöns nur lachen. Wer keine Probleme hat, macht sich welche. Wie das Bübchen der JSVP. Früh übt sich, wer ein Querulant werden will. Wie putzig ist das denn? Ha-ha-ha

    User #2562 (nicht angemeldet)

    Wie neutral sind unsere Richter?

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