Konsumentenschutz wirft Post Greenwashing vor
Der Konsumentenschutz wirft der Post Greenwashing vor. Diese werbe auf ihren Fahrzeugen, Briefkästen, auf ihrer Webseite und im Versand mit dem Begriff «klimaneutral», obwohl dieser irreführend und gesetzeswidrig sei. Die Post weist die Vorwürfe zurück.

Seit Anfang 2025 sei das Werben mit irreführenden Klimaangaben – sogenanntes Greenwashing – im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ausdrücklich verboten, mahnte die Stiftung Konsumentenschutz am Donnerstag in einer Mitteilung.
Die Post nutze aber trotz Verbot die Aussage auf Fahrzeugen, Briefkästen, online und im Versand. Auch Unternehmen, die sich bemühten, umweltfreundlich zu handeln, müssten klar und gesetzeskonform kommunizieren. Würden die Nachhaltigkeitsversprechen unüberprüfbar, vage oder übertrieben dargestellt, verlören die Konsumentinnen und Konsumenten das Vertrauen.
Der Konsumentenschutz fordert die Schweizerische Post auf, «umgehend alle Greenwashing-Versprechen anzupassen». Sie solle gesetzeswidrige Begriffe wie «klimaneutral» aus ihrer Kommunikation streichen und sich an das Gesetz halten.
Die Post ihrerseits verweist in einer Stellungnahme gegenüber Keystone-SDA darauf, dass sie «konkrete Massnahmen für mehr Klimaschutz» umsetze. «Bereits rund 70 Prozent unserer Zustellflotte fahren elektrisch, die Zustellung in vielen Städten erfolgt vollständig elektrisch, und auch bei den Postautos treiben wir die Elektrifizierung konsequent voran. Für uns steht die tatsächliche CO2-Reduktion im Zentrum», hiess es am Donnerstag.
Die Post spreche seit 2024 nicht mehr von «klimaneutraler Zustellung», sondern von «Zustellung von E-Fahrzeugen» oder von «elektrischer Zustellung». Allerdings räumt sie ein, «mit den Anpassungen unserer Kommunikation noch nicht dort» zu sein, «wo wir sein wollen». Die Post arbeite weiterhin daran, ihre Inhalte «systematisch dahingehend anzupassen, dass sie sowohl den neuesten Anforderungen entsprechen als auch klar und nachvollziehbar bleiben».






