Köniz fühlt sich beim Ausgleich der Zentrumslasten übergangen
Köniz fühlt sich bei der Ausweitung des Zentrumslastenausgleichs übergangen – als einzige grosse Berner Gemeinde soll sie keine Ansprüche geltend machen dürfen.

Die Gemeinde Köniz fühlt sich bei der Erweiterung des Zentrumslastenausgleichs übergangen. Als einzige der sechs grossen Berner Gemeinden solle sie nicht berechtigt sein, Zentrumslasten geltend zu machen, kritisierte die Gemeinde in einer Mitteilung vom Dienstag.
Der Kanton ist auf Geheiss des Grossen Rates daran, das Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich zu überarbeiten. Die Vernehmlassung zum Entwurf der Regierung ging kürzlich zu Ende. Nebst Bern, Biel und Thun sollen neu auch Burgdorf und Langenthal eine Pauschalabgeltung für ihre Zentrumslasten erhalten.
Mit der vorliegenden Revision werde die Möglichkeit verpasst, den Finanz- und Lastenausgleich weiterzuentwickeln, kritisiert Köniz.
«Köniz bleibt grosse Ausnahme»
Als viertgrösste «Stadt» des Kantons mit 44'000 Einwohnenden bleibe Köniz die grosse Ausnahme in diesem Gesetz. Damit würden die Dynamik und die Bedeutung der Agglomerationen unterschätzt.
Mit der Aufnahme von Burgdorf und Langenthal in den Mechanismus der Pauschalabgeltung werde die Diskrepanz noch grösser. Die Ungleichheit verstärke sich durch andere Finanzierungsmechanismen, beispielsweise in den Bereichen Kultur und Verkehr.