Kanton Bern: Automatisierte Fahrzeugfahndung wird vorerst gestoppt
Nach dem Bundesgerichtsentscheid vom 12. August 2026 stellt der Kanton Bern die automatisierte Fahrzeugfahndung ein, bis das Polizeirecht angepasst ist.

Das Bundesgericht hat mit seinem Entscheid vom 12. August 2026 bestätigt, dass die Berner Regelung zur automatisierten Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV) bis auf zwei Ausnahmen verfassungskonform ist. Die Vorgaben des Bundesgerichts, die eine Anpassung des Berner Polizeirechts erfordern, werden umgesetzt. Bis die Bestimmungen in Kraft treten, wird die AFV nicht weiterbetrieben.
Der Sicherheitsdirektor hat das Bundesgericht per Schreiben auf die dadurch entstehende Sicherheitslücke bei der Bekämpfung schwerer Straftaten und beim Schutz der Bevölkerung aufmerksam gemacht.






