Die Bundesanwaltschaft hat am Mittwoch für zwei Brüder Freiheitsstrafen von zwölf beziehungsweise zehn Jahren gefordert. Den beiden Nigerianern im Alter von 46 und 36 Jahren werden qualifizierte Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen.
obergericht des kantons zürich
Der heute 34-Jährige und sein Freund konsumierten Kokain und Ketamin. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Sie sollen in den Jahren 2014 und 2015 insgesamt 120 Kilogramm gestrecktes Kokain aus den Niederlanden in die Schweiz geschleust haben.

Die Verteidiger der beiden Angeklagten beantragten vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona eine starke Reduktion der geforderten Strafen.

In seinem Plädoyer liess der Staatsanwalt des Bundes nochmals die abgehörten Telefongespräche Revue passieren, welche die Angeklagten mit den Kurieren in der Zeit zwischen November 2014 und Juli 2015 geführt hatten.

Der Staatsanwalt zeigte zudem nochmals jede einzelne Lieferung aus den Niederlanden auf. Auch jene, von welchen der 46-jährige Nigerianer sagte, nicht daran beteiligt gewesen zu sein.

Der ältere der Brüder gab bei seiner Befragung an, erst seit Ende März bis Ende Juli 2015 am Schmuggel beteiligt gewesen zu sein und nicht bereits seit November 2014, wie es in der Anklage der Bundesanwaltschaft (BA) heisst. Gleich ging der Staatsanwalt beim 36-jährigen Angeklagten vor, der 16 der 17 ihm vorgeworfenen Lieferungen gestanden hat.

Bei der Bemessung des Strafmasses erinnerte der Staatsanwalt des Bundes an die grosse Menge Kokain, die in die Schweiz importiert worden sei. Das Kokain habe einen hohen Reinheitsgrad aufgewiesen. Zudem seien die Brüder Teil einer gut eingespielten Organisation gewesen, die wöchentlich mehrere Kilogramm Kokain importiert und in der Schweiz über Depots sowie eine Verkaufsorganisation verfügt habe. Codes und Übernahmen hätten die Identifikation von Kunden ermöglicht.

Die Verteidiger relativierten die Schwere der vorgeworfenen Delikte. Der Anwalt des 46-Jährigen sagte, dass sein Mandant zwischen 4000 und 5000 Euros für seinen Tatbeitrag erhalten habe. Nach wie vor habe der Angeklagte in seiner Heimat Schulden, weshalb die Gläubiger Druck auf dessen Familie ausübten.

Der Anwalt unterstrich in seinen Ausführungen die untergeordnete Rolle seines Klienten und die kurze Deliktdauer. Er wies zudem darauf hin, dass dem Angeklagten nie auch nur ein Gramm Kokain gehört habe.

Mit einer Provokation startete der Verteidiger des jüngeren Nigerianers sein Plädoyer. Er führte aus, dass zu Beginn der aufwändigen und teuren Strafuntersuchung der Enthusiasmus gross gewesen sei. Man habe geglaubt, die grossen Bosse zu erwischen. Jahre später seien schliesslich nur die kleinen Fische ins Netz gegangen.

Wie sein Kollege erläuterte der Anwalt, sein Klient sei aus ärmlichen Verhältnissen heraus in eine gut geschmierte Organisation hineingeraten. Der Jurist versuchte die Rolle seines Mandanten zu relativieren. Dieser habe keine Entscheidungsbefugnisse gehabt und nicht gewusst, welche Mengen jeweils geliefert würden. Der Anwalt beantragte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen Mittäterschaft.

Das Urteilseröffnung findet am 23. Mai statt.

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