Stadt Zürich

Kesb Stadt Zürich: Immer mehr Hilfe für Senioren

Ginger Hebel
Ginger Hebel

Zürich,

Immer häufiger unterstützt die Kesb ältere Menschen. Beistandschaften können dazu beitragen, Sicherheit und Lebensqualität zu erhalten.

Senior schläft
Immer häufiger unterstützt die Kesb Stadt Zürich Senioren beim Bewältigen des Alltags. (Symbolbild) - depositphotos

Immer mehr ältere Menschen sind auf die Unterstützung der Kindes und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) angewiesen.

«Bei den Erwachsenen betrifft jede zweite neu angeordnete Beistandschaft eine Person über 65 Jahre», sagt Michael Allgäuer, Präsident der Kesb Stadt Zürich. Besonders häufig betroffen sind Menschen zwischen 76 und 85 Jahren.

«Gründe sind Überforderung im Alltag, gesundheitliche Einschränkungen oder Demenz», erklärt Allgäuer. Nach dem Tod eines Ehepartners treten zudem oft organisatorische Schwierigkeiten auf.

Kesb Stadt Zürich
Michael Allgäuer ist Präsident der KESB Stadt Zürich. - PD

«Gerade in finanziellen und administrativen Belangen sind Beistandschaften sinnvoll und wichtig», so Allgäuer. Häufig fehlten Vertrauenspersonen, die solche Aufgaben übernehmen könnten. Zudem zeigten Abklärungen immer wieder, dass keine ausreichenden Vollmachten oder Vorsorgeaufträge vorhanden seien.

Im vergangenen Jahr ordnete die Kesb 592 neue Erwachsenenschutzmassnahmen an, leicht weniger als im Vorjahr. Bei den Kindesschutzmassnahmen stieg die Zahl dagegen von 358 auf 424 Fälle.

Die Zahl der Unterbringungen von Minderjährigen blieb mit 51 Fällen nahezu unverändert.

Stetes Spannungsfeld

Im Kindesschutz werden häufig Erziehungsbeistandschaften angeordnet, wenn Eltern mit der Erziehung überfordert sind oder bei familiären Krisen. Wenn die Eltern bei der Umsetzung der Betreuungsregelung für ihre Kinder Konflikte haben, wird eine Besuchsrechtsbeistandschaft angeordnet.

Die Beiständinnen und Beistände vermitteln zwischen den Eltern und unterstützen sie bei der Suche nach Lösungen. «Das Ziel ist es, die Eltern zu befähigen, Konflikte selbstständig zu lösen, ohne dass die Kinder darunter leiden», so Michael Allgäuer.

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Die Kesb greift ein, wenn Kinder oder Erwachsene nicht ausreichend geschützt oder unterstützt werden können. Dabei bewegt sich die Behörde laut Allgäuer stets im Spannungsfeld zwischen Schutz und Selbstbestimmung.

«In gewissen Fällen ist die Selbstbestimmung höher zu gewichten, weshalb auf eine Massnahme verzichtet wird», erklärt er. Die Behörde komme erst dann zum Zug, wenn andere Möglichkeiten wie familiäre Unterstützung, Vollmachten, Vorsorgeaufträge oder gesetzliche Vertretungsrechte nicht ausreichen.

Senior
Zwischen Schutz und Selbstbestimmung: Beistandschaften im Alter nehmen zu. (Symbolbild) - PD

Wie wichtig rechtzeitige Hilfe sein kann, zeigt der Fall eines 80-jährigen Zürchers. Nachdem die Spitex ihn schlafend neben einer brennenden Pfanne in seiner verwahrlosten Wohnung gefunden hatte, wurde er wegen Rauchvergiftung, starker Alkoholisierung und Verwirrtheit ins Spital eingeliefert.

Eine Gefährdungsmeldung führte zu Abklärungen der Kesb, die ergaben, dass der Mann seinen Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen konnte.

Nach der Einrichtung einer Beistandschaft stabilisierte sich seine Situation. Schliesslich entschied er sich freiwillig für den Umzug in ein Gesundheitszentrum für das Alter der Stadt Zürich, wo er heute die notwendige Unterstützung erhält.

Der Fall zeigt: Beistandschaften bedeuten nicht primär Einschränkungen, sondern können älteren Menschen Sicherheit, Betreuung und Lebensqualität ermöglichen.

Hinweis

Dieser Artikel ist zuerst im «Tagblatt der Stadt Zürich» erschienen.

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Kommentare

User #5393 (nicht angemeldet)

Die sind nicht richtigen Personen, haben kein Regelwerk und haben zuviele Betreuer und innen wo zuviele Menschen betreuen und können dies gar nicht bewältigen, Burgdorf, Frutigen, Langnau, Konolfingen und dies wird anderweitig nicht anders gehen. Es geht nur um das Geld und nicht Menschliche,habe 5 Personen wo ich weiß was falsch geht, dabei 3 versuche ich zu helfen aber dies ist schwer wenn man nicht verwaltet ist aber sie möchten das ich helfe. Darum solange wie möglich selber in die Hände zu nehmen denn die machen was sie wollen sind vom Gesetz her auch frei. Dies ist sehr schlecht.

User #2025 (nicht angemeldet)

Sowohl von Seelsorgern wie auch von Juristen und Treuhändern höre ich vorwiegend Negatives über die KESB. Habe daher einen Vorsorgevertrag abgeschlossen der bei den Behörden eingetragen wurde.

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