Kesb entscheidet in Zürich auch gegen Wunsch der Angehörigen
Die Stadtzürcher Kesb hat 2025 den Fokus auf ältere Erwachsene gerichtet: Über die Hälfte der angeordneten Beistandschaften betrafen Menschen, die älter als 65 waren. Dabei entscheidet die Kesb je nach Fall auch für die Betroffenen und gegen den Wunsch der Angehörigen.

Am häufigsten waren Menschen zwischen 76 und 85 Jahren von angeordneten Beistandschaften betroffen. Gründe könnten etwa Überforderung oder beginnende Demenz sein. «Die Kesb kommt dabei erst in letzter Linie zum Zug», sagte Michael Allgäuer, Präsident der Stadtzürcher Kesb, am Dienstag vor den Medien.
In gewissen Fällen sei die Selbstbestimmung höher zu gewichten und auf eine Beistandschaft zu verzichten. Dies etwa, wenn in einer konkreten Situation Unterstützung sinnvoll wäre, die betroffene Person sich jedoch dagegen wehrt und die Grundbedürfnisse wie Wohnen und gesundheitliche Versorgung sichergestellt sind.
Das kann auch so ablaufen, wenn sich Angehörige eine Beistandschaft gegen den Willen der Betroffenen wünschen. Die meisten Meldungen führten nicht zu einer Beistandschaft, nur in 30 bis 40 Prozent würden die Massnahmen ausgesprochen, sagte Allgäuer.
Die Beistandschaften führt die Kesb nicht selber aus, neben Berufsbeistandpersonen könne diese auch Freiwillige oder Personen aus dem privaten Umfeld machen. Die Kesb beaufsichtigt diese.
Mit drei anonymisierten Fallbeispielen zeigten die Verantwortlichen der Kesb, wie unterschiedlich die Situationen sein können. Eine 50-Jährige meldete sich, weil ihr Vater alkoholkrank und gewalttätig sei. Die Kesb konnte dies aber so nicht bestätigen. Der 86-Jährige habe sich um den Haushalt und Administration kümmern können und habe keine Anzeichen eines Alkoholproblems gezeigt. Vielmehr stellte sich heraus, dass die Tochter auffällig war.
Statt eine Massnahme für den Vater anzuordnen, habe die Kesb ihn quasi vor der Tochter retten müssen. Sie brachte ihn in ein Altersheim, weil die Tochter ihn aufgrund ihrer eigenen psychischen Probleme im Zimmer einschloss, ihm den Kontakt gegen aussen verwehrte und ihm Geld abnahm. Aus Loyalität zu seiner Tochter habe sich der Mann zuerst gegen eine Beistandschaft gewehrt. Zu seinem Schutz richtete die Kesb eine ein. So konnte er in seine Wohnung zurückkehren. Der Tochter wurde der Zugang zu seinen Konten verwehrt und das Schloss der Wohnungstür ausgewechselt.
Ein 80-Jähriger, der alleine in einer stark verwahrlosten Wohnung lebte, schien ein klarerer Fall zu sein. Nachdem er schlafend und stark alkoholisiert bei einer brennenden Pfanne in seiner Wohnung gefunden wurde, machte das Spital eine Gefährdungsmeldung. Der 80-Jährige hatte keine Angehörigen. Er musste gegen seinen Willen in einer Klinik fürsorgerisch untergebracht werden. Einsicht in seine Probleme zeigte er nicht.
Zwar unterstütze ihn zuvor eine Fachstelle für Beratungen in administrativen Angelegenheiten. Doch reichte dies nicht mehr aus. Der 80-Jährige habe sich schliesslich mit der Errichtung einer Beistandschaft einverstanden erklärt. Er machte gesundheitliche Fortschritte und habe schliesslich erkannt, dass er wegen der nötigen Unterstützung im Alltag nicht mehr alleine wohnen könne. Der 80-Jährige zog daraufhin in ein Altersheim.
In einem dritten Fall meldete sich ein Sohn bei der Kesb. Sein Vater wohne seit einem Monat im Altersheim und leide an einer fortschreitenden Demenz. Den «Papierkram» übernehme der Sohn, was diesen aber belaste. Er kenne sich da nicht gut aus, sagte er der Kesb. Die Behörde suchte eine Vertretungsbeistandsschaft mit Vermögensverwaltung. Ein pensionierter Bankangestellter übernahm. Er war der Kesb bekannt und pflege einen umsichtigen und regen Austausch mit den verbeiständeten Personen auf Augenhöhe.
Der ehemalige Bankangestellte besuchte den Vater in Anwesenheit des Sohns. Alle Beteiligten hätten sich eine Zusammenarbeit vorstellen können. Einmal pro Woche besuche er nun den Vater und tausche sich regelmässig mit dem Sohn aus.
Insgesamt gingen die neu angeordneten Erwachsenenschutzmassnahmen im letzten Jahr aber von 615 auf 592 zurück. Bei den Kindesschutzmassnahmen ging die Zahl von 358 auf 424 hoch. Es gebe dabei immer wieder grössere Schwankungen, sagte Allgäuer.






