Katz- und Maus-Spiel zwischen zwei Samtpfoten-Liebhabern
Das Lausanner Gericht entschied im Streitfall zwischen einer Frau und ihrem Bekannten, wer der Eigentümer einer Katze sein darf.

Das Wichtigste in Kürze
- Wegen einer Katze gingen eine Frau und ein Bekannter zum dritten Mal vor Gericht.
- Die Frau gab das Tier beim bekannten ab, holte es jedoch erst zehn Monate später ab.
- Die beiden stritten sich nun darüber, wer der tatsächliche Eigentümer der Katze sei.
Die Liebe zur gleichen Katze hat eine Frau und deren Bekannten zum dritten Mal bis vor Bundesgericht geführt. In den ersten beiden Runden entschieden die Lausanner Richter über den tatsächlichen Eigentümer des Tieres, nun mussten sie sich mit Ohrfeigen, Drohungen und Katzenspielsachen befassen.
Die frühere und auch heutige Eigentümerin der Katze hatte ihr Tier im Dezember 2013 einem Bekannten zur Pflege übergeben, weil sie fünf Wochen in die Ferien fuhr. Nach ihrer Rückkehr holte sie die Katze nicht sogleich wieder ab. Sie wartete bis zu einem Besuch beim Bekannten im Oktober 2014 und nahm die Katze mitten in der Nacht mit nach Hause.
Katze durfte bei Frau bleiben
Im Oktober 2018 entschied das Bundesgericht definitiv über das Eigentum an der Katze und so durfte das Tier bei der Frau bleiben. Im ersten Anlauf vor Bundesgericht hatten die Lausanner Richter den Fall ans Waadtländer Kantonsgericht zurückgeschickt. Unklar war, ob der Bekannte die Katze nach zehn Monaten nicht allenfalls besessen hatte.
Es ging in diesem Fall aber längst nicht nur um die Katze. Die Eigentümerin hatte ihren Bekannten im Herbst 2014 angezeigt, weil dieser ihr eine Ohrfeige verpasst, die Katzenutensilien nicht zurückgegeben und einen Drohbrief geschrieben haben soll.

Die Waadtländer Staatsanwaltschaft stellte die Untersuchung gegen den Mann im April 2019 ein. Das Bundesgericht hat in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil die Einstellung bestätigt. Die Vorinstanz habe aufgrund des Sachverhalts davon ausgehen dürfen, dass kein Straftatbestand erfüllt sei.
Die von der Frau geltend gemachten psychischen Folgen aufgrund der Ohrfeige lässt das Bundesgericht nicht gelten. Vielmehr seien die geäusserten Probleme eine Folge der Auseinandersetzung um die Katze und der instabilen psychischen Konstitution der Frau.
















