Kantonsreferendum steht: Individualbesteuerung kommt vor das Volk!
Acht Kantone haben das seltene Kantonsreferendum ergriffen. Die Individualbesteuerung von Ehepaaren wird 2026 dem Volk zur Abstimmung vorgelegt.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Kantonsreferendum gegen die Individualbesteuerung kommt 2026 vors Volk.
- Acht Kantone haben das Referendum gegen den Gegenvorschlag zur FDP-Initiative ergriffen.
- Neu sollen Ehepaare je eine eigene Steuererklärung abgeben.
Das Kantonsreferendum gegen die Einführung der Individualbesteuerung von Eheleuten ist zustande gekommen. Die Vorlage kommt damit 2026 vor das Volk. Es ist erst das zweite Mal seit der Gründung des Bundesstaates, dass dieses politische Mittel ergriffen wird.
Bei der Vorlage, die die eidgenössischen Räte im Juni verabschiedet haben, handelt es sich um den indirekten Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative der FDP Frauen. Neu sollen Ehepaare zwei Steuererklärungen einreichen.
Erst das zweite Kantonsreferendum seit 1848
Damit das Kantonsreferendum zustande kommt, muss es von mindestens acht Kantonen ergriffen werden. Das erste Kantonsreferendum kam im Jahr 2003 zusammen. Damals ergriffen elf Kantone gegen das Steuerpaket des Bundes das Referendum.
Es war das erste Kantonsreferendum seit der Gründung des Bundesstaates 1848. Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) bezeichnete dieses damals als «historisch».
Bis Dienstag hatten die Kantone Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden, Wallis Schwyz, Obwalden, St. Gallen, Thurgau und Aargau ein Kantonsreferendum gegen den indirekten Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative der FDP Frauen ergriffen.
In Uri und Nidwalden stehen in diesen Tagen Entscheide der Parlamente aus. Dagegen waren bisher die Kantone Schaffhausen, Solothurn und Glarus.