Räte bereinigen Vorlage für neue Geldwäscherei-Regeln für Berater

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Bern,

Anwälte, Notare und Berater in der Schweiz müssen künftig strengere Sorgfaltspflichten im Kampf gegen Geldwäscherei einhalten.

Geldwäscherei
Zuletzt ging es um die Schwelle, ab welcher Immobilientransaktionen unter neue Sorgfaltspflichten gemäss Geldwäschereigesetz fallen sollen. (Symbolbild) - keystone

Künftig gelten in der Schweiz im Kampf gegen Geldwäscherei in bestimmten Fällen auch für Anwälte, Notare und weitere Beraterinnen und Berater Sorgfaltspflichten. Der Nationalrat hat am Mittwoch die letzte Differenz in der entsprechenden Vorlage bereinigt.

Zuletzt ging es um die Schwelle, ab welcher Immobilientransaktionen unter neue Sorgfaltspflichten gemäss Geldwäschereigesetz fallen sollen. Die grosse Kammer schwenkte hier auf die Linie des Ständerats ein. Damit liegt der Wert bei fünf Millionen Franken. Der Nationalrat hatte zunächst für eine Obergrenze von drei Millionen Franken votiert.

Gesetzesänderung erfasst zwei Bereiche mit hohem Risiko

Im Grundsatz waren sich die Räte bei der Vorlage schon vor der Differenzbereinigung einig. Deren Ziel ist es, Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung effektiver zu bekämpfen.

Erfassen soll das Gesetz nach Aussage von Finanzministerin Karin Keller-Sutter namentlich zwei Bereiche mit hohem Geldwäsche-Risiko, die Strukturierung von Gesellschaften und Immobilientransaktionen. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmungen.

Kommentare

User #1286 (nicht angemeldet)

Da müssen aber viele neue Ausnahmen extra dazu kommen. Denn FDP Berater wollen das alte Geschäftsstelle behalten.

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