Kantonsgericht Luzern schickt Seilbahn-Zone zurück an Regierungsrat
Der Luzerner Regierungsrat muss die Eintragung des Seilbahnkorridors in Weggis erneut prüfen. Das Kantonsgericht hat einer Beschwerde teilweise stattgegeben.

Der Luzerner Regierungsrat muss die Eintragung eines Seilbahnkorridors im Zonenplan der Gemeinde Weggis nochmals prüfen. Das Kantonsgericht hat eine Beschwerde dagegen teilweise gutgeheissen.
Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, hebt das Urteil den Entscheid des Regierungsrats vom Februar 2024 auf. Damit sollte die Grundlage für die Erneuerung der Luftseilbahn von Weggis nach Rigi Kaltbad geschaffen werden.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden.
Rodungsbehörde hätte einbezogen werden müssen
Das Kantonsgericht hiess die Beschwerde von zwei Umweltverbänden und einem betroffenen Grundeigentümer in einem Punkt gut. Bei der Festlegung des Seilbahnkorridors hätte bereits eine Stellungnahme der zuständigen Rodungsbehörde eingeholt werden müssen, da der Korridor Wald betrifft. Dies wurde nicht gemacht.
«In allen anderen Punkten hält das Gericht die Beschwerden für unbegründet», hiess es in der Mitteilung weiter. Die Auswirkungen auf die Umwelt seien ausreichend beschrieben worden.