Imbisschef sagt nichts Neues zum Drogenhandel-Vorwurf
Ein Imbiss-Betreiber aus Luzern steht wegen mutmasslichem Drogenhandel und Geldwäscherei vor Gericht.

Der Betreiber eines Imbisses in einer Luzerner Landgemeinde verteidigt sich heute Dienstag am Kriminalgericht Luzern gegen Vorwürfe des Drogenhandels. Der Beschuldigte nahm vor Gericht zu den Vorwürfen keine Stellung. In der Befragung verwies er auf seine früheren Aussagen.
Um «Leerlauf» zu vermeiden, verzichtete das Gericht darauf, den gesamten Fragebogen durchzugehen. Als er gefragt wurde, was er zur von der Staatsanwaltschaft geforderten Freiheitsstrafe von neun Jahren sage, überlegte er lange und schien um Worte zu ringen.
Landesverweis bei Verurteilung obligatorisch
Schliesslich sagte er, er wisse nicht, was er dazu sagen könne. Bei einer Verurteilung wäre ein Landesverweis obligatorisch. Bei einem allfälligen Härtefall könnte darauf verzichtet werden.
Der Beschuldigte äusserte sich nicht dazu, warum für ihn «eine Ausnahme» gemacht werden soll, wie es das Gericht formulierte. Der Verteidiger werde in seinem Namen dazu Stellung nehmen. Vorgeworfen werden ihm mitunter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Geldwäscherei.