Kanton Zürich will Umbauten bei Wohnhäusern erleichtern
Zürcher Baudirektor Martin Neukom will Bauen im Bestand erleichtern: Lockerere Vorschriften sollen dazu beitragen, Ersatzneubauten zu vermeiden.

Der Zürcher Baudirektor Martin Neukom (Grüne) möchte die Vorschriften für das Bauen im Bestand lockern. Dadurch sollen Ersatzneubauten reduziert werden.
Wie Regierungsrat Martin Neukom (Grüne) am Freitag an einer Medienkonferenz sagte, entscheiden sich Bauherrschaften aufgrund strenger Vorschriften für Anbauten, Aufstockungen und Dachgeschossausbauten immer wieder für einen Ersatzneubau.

Der Kanton Zürich will dem mit gelockerten Vorschriften entgegenwirken. Der Regierungsrat hat die entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung gegeben.
Vorlage zur Lockerung der Bauvorschriften
Mit gezielten Änderungen am Planungs- und Baugesetz sollen Hürden in einzelnen Bereichen beseitigt werden, so Neukom. So soll beispielsweise die Mindestraumhöhe von 2,30 Metern unterschritten werden dürfen. Auch die Grenzabstände zu benachbarten Grundstücken sollen flexibler werden.
Die den vereinfachten Vorgaben für das Umbauen und Erweitern von Gebäuden sollen die Bauherrschaften künftig auch mehr Rechtssicherheit haben. Die Ausnahmeregelungen gelten jedoch nur, wenn bei dem Umbau auch zusätzliche Wohneinheiten realisiert werden.
Werden bestehende Gebäude erweitert statt abgerissen, bietet dies auch ökologische Vorteile. Die Co2-Emissionen sind laut Neukom deutlich geringer, zudem fällt weniger Bauabfall an, der in Deponien entsorgt werden muss.
Nach dem Ende Vernehmlassung wird der Regierungsrat den Entwurf überarbeiten und die Vorlage an den Kantonsrat überweisen. Die ersten Reaktionen der Parteien sind positiv ausgefallen – sowohl FDP als auch die Grünen begrüssten die vorgeschlagenen Änderungen in Mitteilungen vom Freitag.