Kanton Zürich muss Sanierung von Bahnübergang in Dietikon mittragen
Der Kanton Zürich muss sich mit mindestens 247'000 Franken an der Sanierung des Bahnübergangs Honeret beteiligen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Kanton Zürich sich mit mindestens 247'000 Franken an der Sanierung des Bahnübergangs Honeret in der Stadt Dietikon ZH beteiligen muss. Es hat der Bahnbetreiberin Aargau Verkehr AG teilweise Recht gegeben. Das Bundesamt für Verkehr muss prüfen, ob der Kanton Zürich allenfalls weitere Kosten übernehmen muss.
Der Bahnübergang wurde 2019 mit einer Halbschrankenanlage für Fahrzeuge und Fussgänger gesichert. Zuvor regelten Ampeln den Verkehr und mit Andreaskreuzen wurde auf den Übergang hingewiesen. Wegen neuer gesetzlicher Bestimmungen musste die Gesellschaft Aargau Verkehr (AVA) als Betreiberin der Bremgarten-Dietikon-Bahn (S17) den Übergang mit Schranken sichern.
Kostenübernahme durch Kanton?
Das Bundesverwaltungsgericht hält in einem am Mittwoch publizierten Urteil fest, dass der Kanton Zürich im Rahmen des Projektes eine Umrüstung der Verkehrsanlage auf LED-Signale verlangt habe. Aus bahntechnischer Sicht wäre das nicht notwendig gewesen, so dass die Bestellerin mit 247'000 Franken dafür aufkommen müsse.
Wie der verbleibende Restbetrag von 708'000 Franken zwischen Gesellschaft und Kanton verteilt wird, ist noch offen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Sache in diesem Punkt an das Bundesamt für Verkehr zurückgewiesen. Dieses muss prüfen, welchen Vorteil der Kanton Zürich als Eigentümer der dortigen Bremgartner- und Bernstrasse von der Sanierung des Bahnüberganges hat und dies monetär beziffern.
Zukünftige Projekte
Während unklar ist, wer wie viel von den Sanierungskosten tragen muss, ist bereits ein Umbauprojekt für die entsprechende Strecke in der Pipeline. Geplant ist eine Doppelspur, die in den Strassenverkehr integriert wird. Das Vorhaben soll von 2026 bis 2028 realisiert werden.