Kanton Schaffhausen will verurteilten Islamisten überwachen lassen

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Zürich,

Die Schaffhauser Polizei hat beim Fedpol erstmals Antrag auf präventive Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus gestellt. Es geht um einen IS-Beteiligten.

Die jüngste Gesetzesrevision machte präventive Massnahmen möglich. (Symbolbild).
Die jüngste Gesetzesrevision machte präventive Massnahmen möglich. (Symbolbild). - sda - KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Das Wichtigste in Kürze

  • In Schaffhausen hat die Polizei erstmals einen Antrag auf PMT gestellt.
  • Betroffen ist ein heute 35-jähriger Iraker, der Verbindungen zum IS haben soll.
  • Der Mann wurde 2017 bereits zu 44 Monaten Haft Freiheitsstrafe verurteilt.

Davon betroffen ist ein heute 35-jähriger Iraker, der in Schaffhausen wohnt und 2017 zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Die Schaffhauser Polizei hat zum ersten Mal seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung (PMT) einen entsprechenden Antrag gestellt, wie sie am Freitag mitteilte.

Das Gesetz trat im Juni 2022 in Kraft und ermöglicht präventive Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Terrorismus.

Betroffen ist ein heute 35-jähriger Iraker, der 2017 vom Bundesstrafgericht in Bellinzona zu einer Freiheitsstrafe von 44 Monaten verurteilt wurde. Verurteilt wurde er wegen seiner Beteiligung am Islamischen Staat (IS). Zudem wurde ihm und einem weiteren Mann die Vorbereitung eines Terroranschlags in Europa vorgeworfen. Dies hielt das Gericht jedoch für nicht erwiesen.

Offenes Geheimnis

Weder die Schaffhauser Polizei noch das Fedpol bestätigten auf Anfrage von Keystone-SDA am Freitag, dass sich der Antrag gegen diesen Mann richtet. Die für die Polizei zuständige Schaffhauser Regierungsrätin Cornelia Stamm Hurter (SVP) kündigte einen solchen Antrag gegen den Mann jedoch vor rund zwei Wochen in einem Interview in den «Schaffhauser Nachrichten» explizit an.

Der Betroffene lebt seit seiner Entlassung aus dem Gefängnis im Kanton Schaffhausen. Eigentlich hätte er die Schweiz aufgrund seiner Verurteilung verlassen müssen. Die Abschiebung kann jedoch nicht vollzogen werden, da ihm in seinem Heimatland Irak Folter oder Hinrichtung drohen.

Der Betroffene kann sich gegen einen allfälligen Entscheid des Fedpol zur Ergreifung von polizeilichen Massnahmen rechtlich zur Wehr setzen.

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