Das Urteil des Aargauer Obergerichts im Fall des vierfachen Mörders von Rupperswil hat bei Anklage und Verteidigung zu unterschiedlichen Reaktionen geführt.
Vierfachmord von Rupperswil AG: die letzten Entwicklungen aus Aarau. - Nau
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Vierfachmörder von Rupperswil AG, Thomas N., bleibt ordentlich verwahrt.
  • Das Obergericht Aargau bestätigt damit das Urteil des Bezirkgerichts Lenzburg AG.
  • Die Staatsanwöltin Barabara Loppacher ist mit dem Urteil zufrieden.

Thomas N., der Mann, der im Dezember 2015 vier Menschen auf brutalste Art und Weise getötet hat, bleibt ordentlich verwahrt. Offen ist, ob das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen wird.

Staatsanwältin Barbara Loppacher zeigte sich zufrieden mit dem Urteil des Obergerichtes. Es sei von Anfang an das Ziel der Staatsanwaltschaft gewesen, eine Verwahrung zu erreichen.

«Dieses Ziel wurde erreicht. Wir sind sehr zufrieden damit», sagte Loppacher vor den Medien in Aarau AG. Die ambulante Behandlung sei jetzt auch noch weggefallen. Eine Verwahrung setze voraus, dass es keine Behandlungsmöglichkeit gebe.

Sie wies darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft mit dem Urteil des Bezirksgerichts Lenzburg zufrieden gewesen sei. Wenn der Beschuldigte nicht in Berufung gegangen wäre, so hätte die Staatsanwaltschaft keine Anschlussberufung gemacht.

Gespannt aufs Urteil

«Es war ein Versuch der Staatsanwaltschaft», hielt Loppacher dazu fest. Das Obergericht sei dem Antrag nicht gefolgt. «Wir nehmen das so zur Kenntnis und sind gespannt auf die schriftliche Begründung des Obergerichts.»

Sie sei froh, mit dem Fall abschliessen zu können. Seit dem Vierfachmord im 21. Dezember 2015 habe sie Weihnachten immer mit dem Fall im Hinterkopf verbracht.

Verteidigung: «Klient hoffte auf anderes Urteil»

Renate Senn, die amtliche Verteidigerin, hielt fest, das Obergericht sei zu einem anderen Schluss gekommen als die Anträge der Verteidigung. Es gehe nicht um sie, sondern um ihren Klienten. «Er hatte die Hoffnung, dass das Urteil anders herauskommt.» Beim Urteil des Bezirksgerichts habe es viele Widersprüche gegeben.

Ob das Urteil weitergezogen werde, sei noch offen. Man warte das schriftliche Urteil ab. Dann werde ihr Klient entscheiden, ob es einen Weiterzug ans Bundesgericht gebe. Senn sagte, sie gehe davon aus, dass ihr Klient aus den Medien vom Urteil erfahren habe.

Ihr Klient habe sich von den Verhandlungen dispensieren lassen, weil es vor Obergericht nicht mehr um die Tat gegangen sei. Bei der Massnahme seien vor allem Rechtsfragen im Zentrum gestanden, Gutachten und Gutachter.

«Mein Klient hätte gar nichts dazu sagen können», sagte Senn. Die Dispensation habe auch einem schlanken und kostengünstigen Verfahrensablauf gedient.

Die vom Bundesgericht festgelegten Voraussetzungen für eine lebenslängliche Verwahrung seien klar nicht erfüllt gewesen. Beide Gutachter hätten deutlich gesagt, dass eine Untherapierbarkeit auf Lebenszeit nicht zutreffe.

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