Auf einer Alp im Jura wurden zwei Schafe und ein Kalb getötet. Vermutlich waren Wölfe dafür verantwortlich.
Vermutlich haben Wölfe zwei Viehherden im Waadtländer Jura angegriffen. DNA-Analysen sind im Gange, um dies abzuklären. Im Bild ein Wolf in einem Zoo. (Symbolbild)
Vermutlich haben Wölfe zwei Viehherden im Waadtländer Jura angegriffen. DNA-Analysen sind im Gange, um dies abzuklären. Im Bild ein Wolf in einem Zoo. (Symbolbild) - sda - Keystone/FABRICE COFFRINI
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Das Wichtigste in Kürze

  • Vermutlich haben Wölfe im Jura zwei Vieherden angegriffen.
  • Auf einer Alp wurden ein Kalb und zwei Schafe getötet.

Wölfe haben im Waadtländer Jura vermutlich zwei Viehherden angegriffen. Auf einer Alp im Dôle-Massiv wurden ein Kalb und im Vallée de Joux zwei Schafe getötet. DNA-Analysen sind derzeit im Gange.

Die Untersuchung der Überreste des Tieres deute darauf hin, dass Wölfe für den Angriff verantwortlich gewesen sein könnten. Es wird eine DNA-Analyse durchgeführt, um festzustellen, ob es sich dabei tatsächlich um einen Angriff durch Wölfe handelte und von woher diese stammen. Angriffe durch Wölfe auf Kälber oder Kühe kamen bislang in der Schweiz nur vereinzelt vor. Nur ein Prozent der jährlich gerissenen Nutztiere sind Kuhartige.

Zwei Schafe in der Nacht auf Dienstag getötet

In der Nacht auf Dienstag wurden in der Nähe des Zolls von Charbonnières im Vallée de Joux zwei Schafe getötet. Auch in diesem Fall sei eine DNA-Analyse im Gange, um die Herkunft der Raubtiere zu bestimmen, heisst es im Communiqué weiter.

Nach einem ersten nachgewiesenen Angriff von Wölfen auf eine Mutterkuhherde im Juli, bei dem kein Tier zu Schaden kam, werden derzeit in der Region Marchairuz in Zusammenarbeit mit Züchtern, Bauern- und Umweltverbänden Schutzmassnahmen getestet.

Diese Massnahmen könnten auf andere Bergweiden ausgedehnt werden, sobald ihre Wirksamkeit evaluiert und bestätigt sei, schreibt der Kanton. Die Bergweide, auf der das tote Kalb gefunden wurde, gehört nicht zu dem Gebiet, in dem die Vorsichtsmassnahmen getestet werden. Der Kanton weist zudem darauf hin, dass die Besitzer der Tiere gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entschädigt werden.

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