Justierung bei Anerkennung ausländischer Osteopathie-Diplomen nötig

    Keystone-SDA
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    Lausanne,

    Das Bundesverwaltungsgericht hat ein in Deutschland erworbenes Osteopathie-Diplom als weitgehend gleichwertig mit einem Schweizer Abschluss eingestuft.

    Bundesgericht
    Das Bundesgericht in Lausanne. - keystone

    Lediglich eine Lücke muss mit einer gezielten Massnahme geschlossen werden.

    Das Bundesverwaltungsgericht hiess die Beschwerde einer Betroffenen gut und hob eine Verfügung des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) vom Januar 2024 auf. Das SRK ist vom Bund mit der Anerkennung von Diplomen beauftragt.

    Eine wesentliche Lücke bestehe bei der sogenannten Erstversorgerrolle, schreibt das Bundesverwaltungsgericht. Osteopathen in der Schweiz müssten fähig sein, eine erste Diagnose zu stellen, da sie als sogenannte Erstversorger gelten. In diesem Punkt sei die deutsche Ausbildung nicht ausreichend

    Das SRK müsse nun eine gezielte Ausgleichsmassnahme für diesen Bereich festlegen. Eine vollständige Verweigerung der Anerkennung sei nicht gerechtfertigt. Dem Urteil ging ein mehrjähriger Rechtsstreit voraus.

    Kommentare

    User #1370 (nicht angemeldet)

    Mein Examen wollte man mir damals auch nicht anerkennen, mit der Begründung es gäbe in der Schweiz keine vergleichbare Ausbildung, aber ich hätte als Hilfskraft arbeiten können. Danach hat mein damaliger Chef die Unterlagen eingereicht und ich bekam meine Berufsbezeichnung Diplomierte Pflegefachfrau. Ergänzende Worte verkneife ich mir lieber.

    User #4606 (nicht angemeldet)

    :-))

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