Junge Frau bei Sturz mit E Board verletzt

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St. Margrethen,

Eine 17-Jährige ist am Donnerstagabend in Heerbrugg SG mit ihrem E-Board gestürzt. Sie verletzte sich dabei so schwer, dass mit der Rega ins Spital musste.

E-Boards, Hoverboards oder Smartwheels dürfen in der Schweiz nur auf privaten Arealen gefahren werden.
E-Boards, Hoverboards oder Smartwheels dürfen in der Schweiz nur auf privaten Arealen gefahren werden. - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Am Donnerstag ist eine 17-Jähriger von ihrem E-Board gefallen.
  • Sie verletzte sich und wurde mit der Rega ins Spital geflogen.

Am Donnerstagabend ist eine 17-jährige Frau mit ihrem E-Board gestürzt. Die Jugendliche war zusammen mit einem Kollegen auf der Marktstrasse Heerbrugg SG unterwegs, wie die St. Galler Kantonspolizei mitteilte. Als sie ihr E-Board – auch Hoverboard genannt – beschleunigte, verlor sie das Gleichgewicht. Sie stürzte und zog sich unbestimmte Verletzungen zu. Die Rega folg die 17-Jährige ins Spital.

E-Boards, Hoverboards oder Smartwheels verfügten in der Schweiz über keine Typenprüfung, schreibt die Polizei. Sie dürften daher nur auf privaten Arealen gefahren werden. E-Boards sind in der Regel einachsige elektrische Rollbretter, auf denen man beim Fahren balanciert.

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