Die Kantonspolizei Zürich hat Tabak- und Alkoholtestkäufe durchgeführt. Fast die Hälfte der Jugendlichen kam wegen der Maskenpflicht an die verbotenen Produkte.
Maske
Die Masken machen die Altersschätzung schwierig. Testkäufe in Zürich zeigen, dass fast jeder zweite Betrieb Alkohol und Tabak an Jugendliche verkaufte. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI
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Das Wichtigste in Kürze

  • In Zürich wurden Alkohol- und Tabaktestkäufe gemacht, die Hälfte kamen an die Produkte.
  • Die Maskenpflicht erschwert die genaue Alterskontrolle.
  • Die betroffenen Verkäufer sind mit Konsequenzen konfrontiert.

Jugendliche kommen wegen der Maskentragepflicht viel leichter an Alkohol und Tabak. Dies haben die Testkäufe der Stadtpolizei Zürich im vergangenen Jahr gezeigt. In fast der Hälfte der Betriebe erhielten die Lockvögel die für sie verbotenen Produkte.

Die Stadtpolizei Zürich führte im vergangenen Jahr zusammen mit der Suchtpräventionsstelle und dem Blauen Kreuz insgesamt 57 Testkäufe durch. Dabei wurde kontrolliert, ob die Betriebe Bier, Wein oder Zigaretten an unter 16-Jährige verkaufen. Und ob sie Spirituosen und Mischgetränke an unter 18-Jährige abgeben.

jugendschutz
Ein Schild weist auf den Jugendschutz hin. - Keystone

Die 14- bis 17-jährigen Lockvögel in fast jedem zweiten Laden die für sie verbotenen Produkte. Das teilte die Stadtpolizei Zürich am Mittwoch mit. Dies bedeute eine deutliche Zunahme im Vergleich zu Vor-Corona-Jahren. Auch auf nationaler Ebene sei diese Entwicklung zu beobachten.

Alterseinschätzung durch Maske erschwert

Grund für diesen Anstieg ist die Maskentragepflicht, welche die ohnehin schon schwierige Alters-Schätzung zusätzlich erschwert. Die Polizei empfiehlt dem Personal deshalb dringend, im Zweifelsfall einen Ausweis zu verlangen oder die Produkte nicht zu verkaufen.

Die Angestellten, die illegal Alkohol oder Zigaretten verkauft hatten, wurden beim Stadtrichteramt angezeigt. Gegen die Verantwortlichen würden zudem verwaltungsrechtliche Massnahmen eingeleitet. Das heisst sie werden entweder verwarnt oder in eine Schulung geschickt. Oder sie erhalten ein befristetes Verkaufsverbot für Alkohol, ihnen kann sogar das Patent entzogen werden.

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