Wie die Gemeinde Uzwil berichtet, verkauften acht der 17 getesteten Betriebe den Jugendlichen verbotenerweise Alkohol.
Alkohol
Alkohol - Testkäufe. (Symbolbild) - keystone
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Kein Alkohol an Jugendliche. So will es das Gesetz. Es überträgt den Verkaufsstellen und der Gastronomie eine grosse Verantwortung im Jugendschutz. Nicht alle können oder wollen sich korrekt verhalten. Leider.

Halten die Verkaufsstellen alle Jugendschutz-Bestimmungen ein? Testkäufe sind der einzige Weg, das herauszufinden. Und deshalb machen sich in Uzwil regelmässig Jugendliche auf den Weg.

Und gleich vorweg: Aufgrund der Ergebnisse wird das leider auch nötig bleiben. Die Gemeinde wird auch weiterhin Testkäufe bei Gastrobetrieben, Verkaufsstellen und öffentlichen Anlässen durchführen.

Fast die Hälfte daneben

In den Testkäufen wurde überprüft: Können unter 16-jährige Alkohol kaufen, unter 18-jährige gebrannte Wasser wie Spirituosen, Alcopops oder Likör? 8 der 17 getesteten Betriebe verkauften den Jugendlichen verbotenerweise Alkohol.

Eine ernüchternde Quote und eine deutliche Verschlechterung gegenüber den letzten Testkäufen. Vereinzelt wurde angeführt, mit Masken sei es schwieriger, das Alter der Jugendlichen richtig einzuschätzen. Nur: Das dürfte nicht der Grund für die schlechten Werte sein.

Aus den Details zu den acht Betrieben, die gegen ihre Verantwortung verstiessen: Fünf der acht Betriebe verkauften den zu jungen Käuferinnen und Käufern, obwohl sie den Ausweis der Jugendlichen verlangten und prüften. Ein Betrieb fragte nach dem Alter, erhielt es von der jugendlichen Testkäuferin korrekt genannt, verkaufte der zu jungen Käuferin trotzdem.

Dank und Dialog

Bei den neun Betrieben, die sich korrekt verhielten, hat sich die Gemeinde bedankt. Sie nahmen die Verantwortung wahr, welche ihnen der Gesetzgeber im Jugendschutz überträgt.

Mit den fehlbaren Betrieben hat die Gemeinde den Dialog gesucht. Mit dem Ziel, dass sie ihre Verpflichtung künftig korrekt wahrnehmen. Schliesslich kann der Alkoholverkauf an Jugendliche in extremis bis zum Patent-entzug führen.

Besser sieht das Bild bei den Tabak-Testkäufen aus. 12 der 13 getesteten Betriebe verkauften den zu jungen Testpersonen keinen Tabak. Ein erfreuliches Bild.

Vorbereitet, begleitet, fair

Die Testkäufe fanden in enger Zusammenarbeit von Gemeinde, Blauem Kreuz St. Gallen-Appenzell und der Fachstelle Jugendschutz des kantonalen Gesundheitsdepartementes statt.

Die Jugendlichen wurden geschult, auf ihre Aufgabe vorbereitet und begleitet. Und vor allem haben es die Verkaufsstellen und Gastronomen mit den jugendlichen Testkäufern einfacher als mit «normalen» jugendlichen Kundinnen und Kunden.

Testkäuferinnen dürfen sich nicht schminken und aufbrezeln, um älter zu erscheinen. Die «normale» Realität ist oft anders. Und die jugendlichen Testkäufer dürfen nicht lügen. Werden sie nach ihrem Alter gefragt, geben sie korrekt Antwort.

Im Alltag dürften Jugendliche die Wahrheit auch schon mal strapazieren, um einzukaufen, was eigentlich noch nicht möglich wäre…

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