Im Wallis muss sich ein Journalist vor Gericht verantworten. Zwei Tage vor einer offiziellen Amts-Freigabe hatte er Informationen enthüllt.
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Ein Journalist muss sich gegenwärtig im Wallis vor Gericht verteidigen. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Journalist der Zeitung «Matin Dimanche» muss sich im Wallis vor Gericht verteidigen.
  • Zwei Tage vor offizieller Freigabe hatte er über einen Kommissions-Bericht geschrieben.
  • Der journalistische Quellenschutz würde eine Verurteilung nicht verhindern.
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Im Wallis muss sich ein Journalist der Zeitung «Matin Dimanche» vor Gericht verantworten. Er hatte zwei Tage vor der offiziellen Freigabe über den Bericht einer Parlamentskommission geschrieben. Im Bericht der Kommission des Grossen Rats ging es um die Rolle der Regierung bei illegalen Bauten in Verbier VS. Dem Angeklagten droht deswegen eine Busse von 800 Franken, wie die Zeitung «Le Temps» am Samstag berichtete.

Im vom Angeklagten bestrittenen Strafbefehl begründet die Generalstaatsanwaltschaft die Sanktion mit der «Veröffentlichung geheimer amtlicher Verhandlungen». Der Strafbefehl lag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA als Kopie vor.

Der Journalist hatte die Affäre um illegale Bauten ursprünglich aufgedeckt

Der angeklagte Journalist hatte die Affäre um die illegalen Bauten ursprünglich im Jahr 2015 in der Tageszeitung «Le Nouvelliste» aufgedeckt. Vor der Gerichtsverhandlung wollte er sich nicht äussern.

Er freue sich aber, die Pressefreiheit vor einer unabhängigen Gerichtsinstanz zu verteidigen. Die Verhandlung ist auf den 24. August angesetzt.

Der per Strafbefehl geahndete Artikel über den Kommissionsbericht erschien am 20. September 2020 in der Sonntagszeitung «Matin Dimanche». Zwei Tage darauf veröffentlichte die Kommission ihre Befunde auf der Internetseite des Grossen Rats.

Aufgrund des Zeitungsartikels reichte das Kantonsparlament eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses ein.

Journalistischer Quellenschutz verhindert Verurteilung nicht

Gemäss der Generalstaatsanwaltschaft verhindert der journalistische Quellenschutz die Verurteilung eines Journalisten wegen der Veröffentlichung geheimer amtlicher Verhandlungen nicht. Der Journalist müsse sich bewusst gewesen sein, dass er zum fraglichen Zeitpunkt mutmasslich noch geheime Informationen veröffentliche. Die Pressefreiheit rechtfertige zudem kein Verhalten, das eine Straftat darstelle.

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