Jeton G.: Verteidiger fordert vier Jahre Haft für Türsteher-Mord
Jeton G. soll im März 2015 einen Zürcher Türsteher mit einem Schuss in den Rücken getötet haben. Nächste Woche wird das Urteil bekannt gegeben.

Das Wichtigste in Kürze
- Im März 2015 wurde ein Zürcher Türsteher mit zwei Schüssen in den Rücken getötet.
- Der 36-jährige Jeton G. sitzt deswegen auf der Anklagebank des Bezirksgerichts Zürich.
- Das Urteil wird nächste Woche eröffnet.
Der Mord ereignete sich am 1. März 2015. Bei einem Aufeinandertreffen zweier verfeindeter Cliquen in Zürich-Affoltern eskalierte ein seit längerem bestehender Streit in Gewalt.
Nach Faustschlägen und Pfefferspray wurden Schüsse abgegeben. Ein damals 30-jähriger erfolgreicher Kampfsportler und Türsteher eines Zürcher Klubs wurde von einem Schuss getötet. Er stammte aus Montenegro.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigt Jeton G., einen 36-jährigen Schweizer mit kosovarischen Wurzeln, den Schuss auf den davonrennenden Gegner abgeben zu haben. Sie fordert eine lebenslängliche Freiheitsstrafe und eine ordentliche Verwahrung.
Verteidigung von Jeton G. sieht sich «kastriert»
Die beiden Verteidiger des Angeklagten erklärten, die Verteidigung «nur unter Protest» zu führen. Dem Angeklagten sei die Garantie eines fairen Verfahrens genommen worden. Alle Beweisanträge der Verteidigung seien abgelehnt worden.
«Man hat uns sämtlicher Instrumente beraubt und uns aus juristischer Sicht kastriert», sagte der Hauptverteidiger. Zudem habe es diverse Form- und Verfahrensmängel gegeben. «Eigentlich dürfte der Prozess an dieser Stelle nicht fortgesetzt werden"» sagte er.
Ein Ausstandsbegehren der Verteidigung gegen den vorsitzenden Richter ist noch hängig. Ein solches gegen das ganze Richterkollegium wurde bereits abgewiesen.
Jeton G.: «Panik und nicht Mordabsicht»
Der Schweizer mit kosovarischen Wurzeln gibt zu, geschossen zu haben, bestreitet aber eine vorgefasste Mordabsicht. Seine Verteidiger präsentierten zwei Varianten des Geschehens.
«Klar ist, dass nichts klar ist», sagte der Hauptverteidiger. Es bestünden divergierende Aussagen. Auch gäbe es Beweislücken. So sei die Abgabe von mindestens vier Schüssen belegt.
Jeton G. habe aber nur drei abgegeben. Es sei also denkbar, dass der tödliche Schuss von einer anderen Person abgegeben worden sei.

Und selbst wenn der tödliche Schuss vom Angeklagten gekommen wäre, so der Verteidiger und fügte an: «Es handelte sich nur um einen panischen Verteidigungsreflex und nicht um Tötungsabsicht.»
Jeton G. sei unmittelbar vor der Schussabgabe von der Gang des späteren Opfers heftig mit Pfefferspray angegriffen worden. Zudem habe er das Opfer als gewaltbereit und bewaffnet eingeschätzt.
Weiter bestreitet der Angeklagte, dass es sich um seine Waffe gehandelt habe. Und auch, dass sie vom mitangeklagten türkischen Kumpel auf sein Geheiss zum fatalen Treffen mitgenommen worden war. Letzteres sei eine Schutzbehauptung des Türken.
Verteidigung: Schüsse fielen aus Notwehr
«Unter solchen Umständen von Mord zu reden, ist nicht berechtigt», sagte der Verteidiger. Für die Schussabgabe habe es einen Grund gegeben: eine Notwehrsituation. Im Hauptanklagepunkt, der «vorsätzlichen und besonders skrupellosen Tötung», sei der Angeklagte freizusprechen.
Zudem habe die Staatsanwaltschaft nicht ansatzweise erklärt, worauf sich eine Verwahrung stützen solle. Eine Freiheitsstrafe von 48 Monaten erscheine für die übriggebliebenen Nebenpunkte der Anklage «mehr als angemessen».

Die Theorie der Verteidigung, es gebe einen anderen Todesschützen sei absurd, konterte der Staatsanwalt in seiner Replik. Es gebe keinen ungeklärten Schuss. Dieser fehle lediglich in der Anklageschrift - was im Übrigen deren einziger Fehler sei.
Es tue ihm unglaublich leid, was passiert sei, sagte Jeton G. in seinem Schlusswort. Er habe keinen Moment geglaubt, dass es zu einem Tötungsdelikt komme.
Er habe nur gedacht, dass es zu einem Kampf komme. «Dem wollte ich mich stellen.»
Das Verfahren ist nun bis auf die Urteilseröffnung abgeschlossen. Diese ist auf den 11. März angesetzt.












