Bei den Mordprozessen in Zürich ist es am Donnerstag zu einem Disput gekommen. Der Vater des Hauptbeschuldigten soll einen Mitbeschuldigten geschlagen haben.
bezirksgericht zürich
Das Bezirksgericht in Zürich. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Vater des mutmasslichen Haupttäters soll einen Mitbeschuldigten geschlagen haben.
  • Nach einer kurzen Auseinandersetzung warf ihn den Richter aus dem Saal.
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Bei der Fortsetzung des Mordprozesses am Bezirksgericht Zürich ist es am heutigen Donnerstagmorgen zu einem kurzen Eklat gekommen. Der Vater des mutmasslichen Haupttäters schlug einen Mitbeschuldigten in der Pause mit der Faust gegen die Brust.

Nach der Pause sprach ihn der Richter auf den Vorfall in der Pause an. Dieser stritt den Schlag jedoch ab, worauf sich der Bruder des Hauptbeschuldigten einmischte. Er wurde vom Richter zum Schweigen gebracht.

Es kam zu einem kurzen, lauten Disput, worauf der Richter den Vater kurzerhand aus dem Saal warf. Danach wurde der Prozess fortgesetzt.

Forderung für Freispruch

Die Anwältin des türkischen Mitbeschuldigten forderte dabei einen Freispruch vom Hauptvorwurf der Gehilfenschaft zur vorsätzlichen Tötung und eine bedingte Geldstrafe. Angemessen sei eine bedingte Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu 100 Franken. Auf einen Landesverweis des in der Schweiz geborenen und aufgewachsenen Mannes sei zu verzichten.

Bei der Verhandlung am Bezirksgericht geht es um eine tödliche Auseinandersetzung zwischen zwei Männergruppen. Den mutmasslichen Haupttäter und das damalige Opfer, ein 30-jähriger Kampfsportler und Türsteher, verband eine lange Feindschaft.

Pistole Vater
Ein Mann hält eine Pistole. (Symbolbild) - Keystone

Auf die frühen Morgenstunden des 1. März 2015 vereinbarten sie ein Treffen in Zürich-Affoltern, wo jeder mit ein paar Kumpels erschien. Es kam zu einer Auseinandersetzung, an deren Ende der Türsteher erschossen am Boden lag.

Unbestritten ist, dass der Hauptbeschuldigte, ein Schweizer mit kosovarischen Wurzeln, seinem türkischen Kumpel in jener Nacht eine Schusswaffe gab. Diese nahm der Türke in der Jackentasche zu dem Treffen mit.

Nur aus Sicherheitsgründen

Einzig aus Sicherheitsgründen, habe er das getan, sagte seine Anwältin in ihrem Plädoyer. Für den Staatsanwalt dagegen war klar, dass er damit rechnen musste, dass der Hauptbeschuldigte sie gegen seinen Feind einsetzen würde. Dies habe er zumindest in Kauf genommen – ein klarer Fall von Gehilfenschaft.

Strittig war, wie die Waffe vom Türken in die Hände des Haupttäters gelangte. Der Türke macht geltend, er habe einen Warnschuss in die Luft abgegeben, worauf die Streitenden auseinander gelaufen seien. Der Schweizer habe ihm die Waffe dann aus der Hand gerissen und auf die flüchtenden Gegner geschossen. Der Hauptbeschuldigte will sie jedoch vom Türken in die Hand gedrückt bekommen haben.

Die Verteidiger des Hauptbeschuldigten wollen am 3. März plädieren. Das Urteil ist auf den 11. März ausgesetzt.

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