Für privaten Unterricht zu Haus gibt es in der Schweiz keinen verfassungsmässigen Anspruch. Zu diesem Urteil ist das Bundesgericht gekommen.
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In der Schweiz besteht kein verfassungsmässiger Anspruch auf Unterricht zu Hause. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • In der Schweiz besteht kein verfassungsmässiger Anspruch auf Homeschooling.
  • Ein Homeschooling-Verbot sei mit dem Schutz des Privat- und Familienlebens vereinbar.
  • Es sei Sache der Kantone, ob und in welchem Umfang Homeschooling zugelassen werden soll.

Auf das sogenannte Homschooling – also dem Unterricht zu Hause – herrscht in der Schweiz kein verfassungsmässiger Anspruch. Das Bundesgericht kam zu dem Entschluss: Auch sehr restriktive kantonale Regelungen oder ein Verbot von häuslichem Privatunterricht sind mit dem Schutz des Privat- und Familienlebens vereinbar.

2017 wurde beim Erziehungsdepartement Basel-Stadt von einer Mutter ein Antrag gestellt. Sie würde ihren grundschulpflichtigen Sohn (Jahrgang 2009) zu Hause unterrichten zu können. Doch der Antrag wurde abgewiesen. Auch mit einer Beschwerde ans kantonale Verwaltungsgericht blitzte die Mutter ab.

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Unterricht zu Hause: In der Schweiz herrscht kein Anspruch darauf. - Keystone

Vor Bundesgericht machte sie geltend: Die kantonale Regelung zu häuslichem Privatunterricht stelle ein faktisches Verbot dar. Das verfassungsmässige Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens würde verletzt werden.

Die Beschwerde wurde nun vom Bundesgericht ebenfalls abgewiesen. Die Kantonsverfassung und das Schulgesetz seien im Kanton Basel-Stadt massgebend für die Regelung des häuslichen Privatunterrichts.

Für die Bewilligung von Privatunterricht müssen unter anderem nachweisbare Gründe vorliegen, dass ein Unterrichtsbesuch nicht möglich sei. Dies gemäss Schulgesetz.

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Für die Bewilligung von Unterricht zu Hause müssen unter anderem nachweisbare Gründe vorliegen, dass ein Unterrichtsbesuch nicht möglich sei. - Keystone

Das Bundesgericht habe bereits früher entschieden: Die Bestimmungen der Bundesverfassung zum Grundschulunterricht gewährten keinen Anspruch auf privaten Einzelunterricht.

Jedoch stehe es den Kantonen unter Achtung der bundesrechtlichen Anforderungen an einen ausreichenden Grundschulunterricht frei: ein Recht auf häuslichen Privatunterricht vorzusehen.

Unterricht zu Hause nicht durch Grundrecht begründet

Das Bundesgericht kommt zum Schluss: Auch das in der Bundesverfassung verankerte Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens begründet keinen Anspruch auf Homeschooling.

Jedoch sei es Sache der Kantone zu regeln, ob und in welchem Umfang Homeschooling zugelassen werden soll. Im konkreten Fall sei das Verwaltungsgericht willkürfrei zum Schluss gekommen: Es wurden keine besonderen Gründe für die Erteilung einer Bewilligung für den häuslichen Privatunterricht nachgewiesen.

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Es sei Sache der Kantone zu regeln, ob und in welchem Umfang Homeschooling zugelassen werden soll. - Keystone
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