LGBTI-Menschen sind nicht vor Hassverbrechen geschützt. Ein Grund sind fehlende Zahlen zum Ausmass dieser Verbrechen. Dies soll sich nun ändern.
Pink Cross
Vertreter mehrerer Organisationen fordern in Lausanne offizielle Statistiken zu Hassverbrechen aufgrund der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • «Hate Crimes» gegen LGBTI-Menschen sind in der Schweiz nicht straffbar.
  • Ein Grund sind Dunkelziffern.
  • In 13 Kantonen soll nun LGBTI-feindliche Gewalt erfasst werden.

In 13 Kantonen werden in diesen Tagen Vorstösse zur statistischen Erfassung von Hassverbrechen gegen die LGBTI-Gemeinschaft eingereicht. Dies teilte die Organisation Pink Cross am Freitag an Medienkonferenzen in Zürich und Lausanne mit.

Eine offizielle statistische Erfassung sei dringend notwendig. Ein Grund für die bisherige Untätigkeit der Politik und Behörden seien die fehlenden Statistiken zu derartigen Verbrechen.

Gemäss internationalen Studien ist das Ausmass hoch, und das hat drastische Folgen bei den Betroffenen: Zum Beispiel eine mehrfach höhere Selbstmordrate bei LGBTI-Personen oder eine höhere Abhängigkeit von psychoaktiven Drogen bei Lesben.

Hohe Dunkelziffer

«Bei unserem internen Monitoring werden pro Woche zwei Fälle von Hate Crimes gemeldet», sagte Roman Heggli vor den Medien. Er ist der Geschäftsleiter von Pink Cross.

Doch die Dunkelziffer sei enorm hoch. Zusätzlich, fälle auf, dass die Angriffe kaum bei der Polizei gemeldet werden. Oder dass die Personen von der Polizei nicht ernst genommen würden. Und weiter sagt er: «Wir haben nicht nur keine Zahlen, wir haben auch keine Gesetze, die uns schützen.»

Gerade in Zeiten, in der Populismus und Nationalismus zurückgekehrt ist, sei es enorm wichtig, Fakten zu haben. So die BDP-Nationalrätin Rosmarie Quadranti laut Redetext. Die Zürcherin hatte 2017 im Parlament eine entsprechende Motion eingereicht. Sie ist im Rat noch nicht behandelt worden, der Bundesrat empfiehlt sie zur Ablehnung.

Weiterbildung der Polizei

Nach Ansicht sei auch eine Aus- und Weiterbildung der Polizeibeamten in diesem Bereich notwendig. Dies um Hassverbrechen wegen der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität zu erfassen. Da diese ebenfalls in der Kompetenz der Kantone liegt, fordern die kantonalen Vorstösse auch dazu Massnahmen.

Entsprechende Vorstösse werden in den Kantonen Aargau, Baselland, Basel-Stadt, Bern, Solothurn, St. Gallen, Zürich, Tessin, Freiburg, Neuenburg, Jura und Wallis eingereicht.

Der (heutige) 17. Mai ist der «International Day against Homo-, Trans-, Bi- and Interphobia», kurz IDAHOBIT. An diesem Tag wird des 17. Mais 1990 gedacht, an dem die Weltgesundheitsorganisation WHO beschloss, Homosexualität nicht mehr als Krankheit zu klassifizieren.

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