Nach dem Nationalrat hat sich nun auch der Ständerat dafür ausgesprochen, dass die Diskriminierung von LGBTI-Menschen bestraft werden soll.
Teilnehmer der 23. LGBTI Pride Parade im brasilianischen Rio de Janeiro.
Teilnehmer der 23. LGBTI Pride Parade im brasilianischen Rio de Janeiro. - epa
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Stände- und Nationalrat wollen die Anti-Rassismus-Strafnorm erweitern.
  • Sie fordern ein Verbot der Diskriminierung von LGBTI-Menschen.

Die Anti-Rassismus-Strafnorm soll erweitert werden: Neu soll Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität explizit verboten werden. Nach dem Nationalrat hat sich auch die Ständeratskommission dafür ausgesprochen.

Die Gesetzesänderung geht auf eine parlamentarische Initiative von Mathias Reynard (SP/VS) zurück. Er schlug vor, den Anti-Rassismus-Artikel um die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung zu ergänzen.

Damit sollen homo- und bisexuelle Personen geschützt werden. Der Nationalrat beschloss dann auf Antrag seiner Kommission, neben der sexuellen Orientierung zusätzlich die Geschlechtsidentität in die Bestimmung aufzunehmen.

Das will auch die Rechtskommission des Ständerates. Allerdings ist die Frage umstritten: Bei 6 zu 6 Stimmen und einer Enthaltung hat Kommissionspräsident Robert Cramer (Grüne/GE) den Stichentscheid gefällt, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.

Zutiefst privates Gefühl

Der Bundesrat beantragt dem Parlament, auf die Erweiterung um die Geschlechtsidentität zu verzichten. Der Begriff der Geschlechtsidentität sei viel unklarer als jener der sexuellen Orientierung, argumentiert er. Die Geschlechtsidentität entspringe einem individuellen und zutiefst privaten Gefühl, das unabhängig vom biologischen Geschlecht und der sexuellen Orientierung bestehe.

In der Praxis könnte der Begriff der Geschlechtsidentität damit zu schwierigen Anwendungsfragen führen. Die sexuelle Orientierung, als Anziehung zu einer anderen Person in Bezug auf das biologische Geschlecht verstanden, könne dagegen ausreichend umrissen werden.

Diskriminierung als Gruppe

Gewisse Hassreden und -taten gegen homosexuelle und bisexuelle Personen sowie gegen Transmenschen und Menschen mit einer Geschlechtsvariante sind bereits heute verboten. Geschützt wird insbesondere die persönliche Ehre - wenn sich die ehrverletzende Äusserung auf einzelne, konkrete Personen beziehe.

Die neue Regelung würde jedoch weiter gehen und auch Äusserungen erfassen, mit denen eine grosse Gruppe als Ganze aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität herabgewürdigt wird.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

NationalratStänderatBundesrat