ILO-Konvention gegen Gewalt fällt bei Ständeratskommission durch
Die Rechtskommission des Ständerats hat die ILO-Konvention gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt nicht ratifiziert. Die Bedenken seien zu gross.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine ILO-Konvention soll vor Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt schützen.
- Die Vorlage zur Ratifizierung lag bei der Rechtskommission des Ständerats.
- Bei der heutigen Schlussabstimmung fiel die Vorlage durch.
Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) will die ILO-Konvention gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt nicht ratifizieren. Sie befürchtet, das Schweizer Arbeitsrecht werde überladen, indem eine Ratifizierung Tür und Tor für die verschiedensten Anliegen öffnet.

Die Vorlage zur Ratifizierung der Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) fiel in der Schlussabstimmung der RK-S durch. Wie Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten, habe das Ergebnis bei 6 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung gelegen. Das kommt einem Antrag auf Nichteintreten gleich.
Überladung des Arbeitsrechts
Die RK-S war zunächst noch auf die Vorlage eingetreten. Sie beschloss in der Folge mit einer Gegenstimme, in ihrem Rat eine Präzisierung zu verlangen. Diese Präzisierung sollte sicherstellen, dass die Ratifizierung keine Änderungen des Schweizer Arbeitsrechts nach sich zieht.
Zum negativen Resultat in der Schlussabstimmung führte schliesslich die Überlegung, dass die Auslegung des ILO-Abkommens zu weiteren Anliegen führe. Dies werde das Schweizer Arbeitsrecht überladen. Die Kommissionsminderheit und die Sozialpartner waren der Ansicht, eine Ratifizierung dränge sich auf, wolle man international kein negatives Signal senden.
Erste Ablehnung weltweit?
Der Ständerat hatte im vergangenen Herbst beschlossen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Der Nationalrat stimmte dem Bundesbeschluss zur Genehmigung im Dezember zu. Das Übereinkommen sieht ein gesetzliches Verbot von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz vor.
Weiter nennt es Massnahmen zur Prävention sowie Unterstützungs- und Abhilfemassnahmen. Die ILO verabschiedete es 2019. Bisher ratifizierten es 31 ILO-Mitgliedstaaten. Noch kein Mitgliedstaat lehnte es ab.