Hühner dürfen wegen der Vogelgrippe nicht mehr auf die Weide, trotzdem werden die Eier noch als «Freilandeier» verkauft. Der Konsumentenschutz übt nun Kritik.
eier
Werden Kundinnen und Kunden durch das Label «Freilandeier» getäuscht? - keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Label «Freilandeier» steht für einen gesunden Auslauf der Hühner auf einer Weide.
  • Das ist momentan aber wegen der Vogelgrippe-Einschränkungen nicht möglich.
  • Der Konsumentenschutz übt nun Kritik an der Deklaration der Eier.

Die Vogelgrippe hat die Schweiz fest im Griff. Seit dem 28. November 2022 hat der Bund schweizweite Massnahmen für die Haltung von Geflügel installiert. Und diese wurden nun bis Ende April verlängert.

Heisst konkret: Alle Schweizer Geflügel-Bauern müssen weiterhin den Auslauf ihrer Tiere einschränken. Und um den Kontakt mit infizierten Wildvögeln zu verhindern, müssen Netze und Zäune bei den Auslaufflächen angebracht werden.

Allerdings: Diese Massnahmen widersprechen den Voraussetzungen, damit die Eier der Tiere als «Freilandeier» deklariert werden können.

Hühner
Hühner dürfen in der Schweiz wegen der Vogelgrippe nicht mehr auf die Weide.
eier
Gemäss dem Konsumentenschutz sollen die «Freilandeier» anders deklariert werden.
hühner
Hühner müssen momentan wegen der Vogelgrippe in gut eingezäunten Gehegen verweilen.
hühner
Die Tiere dürfen nicht in Kontakt mit infizierten Wildvögeln kommen.

Trotzdem hat sich an der Deklaration der Eier bisher nichts geändert. Weiterhin ist auf den Verpackungen das Label «Freilandeier» zu sehen. Ist das nicht eine Täuschung der Kundinnen und Kunden?

Kaufen Sie Freilandeier?

«Ja, das ist es», erklärt Josianne Walpen von der Stiftung Konsumentenschutz gegenüber dem «Tages Anzeiger».

«Die Eier müssen korrekt deklariert werden. Ich habe ein gewisses Verständnis für eine Frist von 16 Wochen, da eine Umdeklarierung mit Aufwand verbunden ist. Aber die Konsumenteninformation muss jetzt unverzüglich korrekt erfolgen», so Walpen weiter.

Bundesamt sucht nach einer Lösung

Das Problem ist auch dem Bundesamt bewusst. Mit den aktuellen Massnahmen könne die Voraussetzung «Weidezugang» nicht mehr erfüllt werden. Es handle sich aber um eine Ausnahme wegen der Vogelgrippe und man sei dabei, Lösungen zu erarbeiten, erläutert das Bundesamt.

Dem Konsumentenschutz reicht diese Begründung jedoch nicht. Seit langem sei absehbar, dass die Vogelgrippe noch länger anhalten wird. «Die Eier müssen mit neuen Klebern versehen werden. Diese müssen aufzeigen, dass es sich dabei im Moment nicht um Freilandeier handle», findet Walpen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Bauern