Derzeit sind rund 30 Klagen bezüglich des Kaufs der Credit Suisse durch die UBS vor dem Handelsgericht Zürich anhängig.
Die beiden Schweizer Grossbanken UBS und Credit Suisse berieten gemäss Medienberichten am Samstag über eine mögliche Übernahme.
Nach Übernahme der Credit Suisse wurden viele Klagen gegen die UBS eingereicht. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER

Am Handelsgericht Zürich sind derzeit rund 30 Klagen im Zusammenhang mit dem Kauf der Credit Suisse durch die UBS offen. Viele CS-Aktionäre hatten sich durch die finanziellen Konditionen der von den Schweizer Behörden verfügten Bankübernahme benachteiligt gesehen. Das Handelsgericht gab auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP die Zahl der Klagen bekannt.

Zu den einzelnen Schritten im laufenden Verfahren könne das Gericht allerdings keine Stellung nehmen, sagte ein Sprecher des Zürcher Obergerichts am Mittwoch. Am Vortag war bekannt geworden, dass die UBS-Anwälte eine mehrwöchige Fristerstreckung für die Einreichung einer Klageantwort erhalten haben.

Sie müssen die Klageantwort nun bis zum 10. Januar 2024 einreichen.

Kläger fordern bessere Entschädigung

Zu den Klägern gehören auch das juristische Start-up Legalpass und der Schweizerische Anlegerschutzverein (SASV). Legalpass vertritt dabei nach eigenen Angaben mehr als 3000 CS-Kleinaktionärinnen und -aktionäre, der SASV gibt die Zahl der Teilnehmenden an der Klage mit 1500 an. Mit «Sammelklagen» wollen sie eine bessere Entschädigung für die CS-Anteile erreichen.

Die Aktionäre der untergangenen Credit Suisse erhielten bei der Übernahme 1 UBS-Aktie für 22,48 Credit-Suisse-Aktien. Das entsprach zum Zeitpunkt der Ankündigung der Transaktion am 19. März einem Kaufpreis für die gesamte Credit Suisse von rund 3 Milliarden Franken.

Noch am letzten Börsentag vor der Ankündigung war die CS am Aktienmarkt allerdings noch mit 7 Milliarden Franken und damit mehr als doppelt so hoch bewertet gewesen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Credit SuisseFrankenGerichtAktieKlageUBSFusion