Gültigkeit der Wahl nach Stimmzettel-Panne nicht infrage gestellt
Bei den Stimmabgaben betreffen den Abstimmungen vom 13. Juni gab es eine Panne in Genf. Es gibt jedoch keine Hinweise auf Wahlmanipulation oder Wahlbetrug.

Das Wichtigste in Kürze
- In Genf sind 7000 Stimmzettel drei Tage lang unbeaufsichtigt liegen geblieben.
- Die Behörden sehen die Gültigkeit der Abstimmungen vom 13. Juni nicht gefährdet.
Nach der Stimmzettel-Panne im Kanton Genf gibt es für die Bundeskanzlei und die Staatskanzlei des Kantons Genf keine Hinweise auf Wahlmanipulation oder Wahlbetrug. Rund 7000 Stimmzettel waren am Pfingstwochenende von einem Postboten vor dem Abstimmungs- und Wahlbüro abgestellt worden und drei Tage lang unbeaufsichtigt liegen geblieben.
Nach diesem Zustellfehler der Post am 22. Mai habe die Staatskanzlei des Kantons Genf in Zusammenarbeit mit der Bundeskanzlei und der Wahlkommission in Genf die Lage analysiert, heisst es heute Mittwoch in einer Stellungnahme. Es seien keine Veränderungen beobachtet worden, die die Integrität oder die Gültigkeit des Wahlverfahrens infrage stellen könnten, teilten die zuständigen Instanzen mit.

Die rund 7000 Stimmzettel seien weder angefasst noch geöffnet worden. Die Post, die die 22 Kartons mit den brieflichen Stimmabgaben zu früh ausgeliefert und vor dem Wahlbüro deponiert hatte, weil die Tür verschlossen war, hatte den Fehler eingeräumt. Die Stimmabgaben betreffen die Abstimmungen vom 13. Juni.