Grossmutter getötet und enthauptet – Täter vor Gericht
Der 21-jährige, in Nordmazedonien geborene, Mann, welcher im Oktober 2018 seine Grossmutter gewürgt und getötet hatte, steht nun vor Bezirksgericht Frauenfeld.

Das Wichtigste in Kürze
- 2018 hat ein Mann seine Grossmutter getötet und ihr danach den Kopf abgeschnitten.
- Nun steht er wegen vorsätzlichen Tötung sowie der Störung der Totenruhe vor Gericht.
- In den Hauptanklagepunkten könnte er für schuldunfähig gesprochen werden.
In Frauenfeld hat am Mittwoch die Verhandlung gegen einen 21-jährigen Mann begonnen. Er soll im Oktober 2018 seine Grossmutter getötet und ihr danach den Kopf abgeschnitten haben. Die Anklage geht in den Hauptanklagepunkten von Schuldunfähigkeit des Beschuldigten aus.
Im Zentrum der Verhandlung am Bezirksgericht Frauenfeld steht der Vorwurf der vorsätzlichen Tötung sowie der Störung der Totenruhe. Der in Nordmazedonien geborene Mann war laut einem Gutachten während des Mordes an seiner Grossmutter psychisch krank.
Kopf im Rucksack mitgenommen
Nach Darstellung der Anklage hatte er die im Gebet am Boden kniende 74-jährige Frau zuerst gewürgt. Dies, bis sie bewusstlos war und sie dann mit einem Küchenmesser getötet. Anschliessend enthauptete er sie und nahm den in Plastiksack und Frottiertuch eingepackten Kopf im Rucksack mit.
Bevor er die Wohnung verliess, soll er einen Abschieds- und Bekennerbrief verfasst haben. Am Flughafen Zürich wurde er wenige Stunden später verhaftet.
Stationäre Massnahme wegen psychischer Störung
Für die beiden Hauptanklagepunkte verlangt die Staatsanwaltschaft Freisprüche wegen Schuldunfähigkeit. Die Einsichtsfähigkeit des 21-Jährigen sei krankheitsbedingt aufgehoben gewesen. Es solle eine stationäre Massnahme zur Behandlung von psychischen Störungen angeordnet werden.