Das Bezirksgericht Frauenfeld verurteilte einen Schweizer (79) heute wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten.
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Das Gericht warf dem Beschuldigten mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern, mehrfache Ausnützung der Notlage und mehrfache Verabreichung gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder vor. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 79-jähriger Wiederholungstäter wurde zu 30 Monaten Haft verurteilt.
  • Er wurde schon mehrfach der Unzucht mit Kindern beschuldigt.

Peter Zimmermann ist kein unbeschriebenes Blatt: Er sass rund 30 Jahre in verschiedenen Strafanstalten. 1977 wurde er wegen mehrfacher Unzucht mit Kindern zu neun Jahren Gefängnis verurteilt. Die erste Verwahrung geht auf das Jahr 1989 zurück. 2002 wurde er letztmals bedingt aus der Verwahrung entlassen. Seit 2005 ist er nicht mehr durch Fachpersonen beaufsichtigt.

Seit Juli sitzt er im Kantonalgefängnis Frauenfeld in Sicherheitshaft, nachdem er im November 2018 verhaftet worden war. Im Frühling 2016 soll er einen damals 15-jährigen Jugendlichen mehrmals zu sexuellen Handlungen aufgefordert haben. Zudem soll er ihm grössere Mengen an Alkohol gegeben haben.

Freiheitsstrafe von 30 Monaten

Das Bezirksgericht Frauenfeld verurteilte den Beschuldigten am Montagnachmittag wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind, einfacher Ausnützung der Notlage und mehrfacher Verabreichung gesundheitsgefährdender Stoffe an ein Kind zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Es wird eine ambulante Therapie angeordnet.

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Der 79-jährige Angeklagte wurde heute Montag zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. - Pixabay

Zimmermann sei ein guter Bekannter gewesen. «Eines Tages hat er mich auf ein Bier eingeladen», sagte der Privatkläger. Danach seien sie zu Zimmermann nach Hause gefahren. Sie hätten geredet und dann habe er ihn gefragt, ob er ihn massieren könne. «Er hat mich dazu gedrängt und ich wusste nicht, wie ich mit der Situation umgehen soll. Ich hatte Angst.» Das Ganze ereignete sich ein zweites Mal.

Argumente des Angeklagten

«Er war maximal zwei Stunden bei mir», widerspricht Zimmermann. Er habe ihn etwa im Jahr 2015 oder 2016 zum letzten Mal getroffen und nach Hause genommen, gewaschen und ihm etwas zu Essen gemacht.

Über eine Massage könne er nichts aussagen. «Dass ich vorgeschlagen habe, mit ihm ins Schlafzimmer zu gehen, ist ein Märchen», sagte er. Es sei ein absoluter Witz, dass er dem Jugendlichen Alkohol gegeben haben soll. Er habe in seiner ganzen «Karriere» nie einem Jugendlichen Alkohol angeboten, sagte der Beschuldigte.

Die Aussagen des jungen Mannes seien glaubwürdig, sagte jedoch die Staatsanwältin. «Die Vorfälle liefen genau gleich ab, wie bei früheren Delikten des Beschuldigten.» Auch früher habe er den Kindern Alkohol eingeflösst.

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