Bundesgericht

    Grosser Andrang am Bundesgericht vor Frauenrentenalter-Entscheid

    Keystone-SDA
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    Lausanne,

    Das Bundesgericht entscheidet heute über eine Wiederholung der Abstimmung zur Erhöhung des Frauenrentenalters. Vor dem Gebäude herrscht ein grosser Andrang.

    ahv entscheid
    Vor dem Bundesgericht in Lausanne herrscht ein grosser Andrang. - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • In Lausanne wird mit Spannung das Urteil des Bundesgerichts erwartet.
    • Mehrere Sympathisantinnen haben sich auf den Treppen und dem Vorplatz versammelt.
    • Vor Ort sind Vertreterinnen des Referendumskomitees und der Beschwerdeführerinnen.

    Rund 200 Personen haben sich am Donnerstagmorgen in Lausanne vor dem Bundesgericht versammelt. Mit Spannung warteten sie auf das Urteil des Bundesgerichts zu einer möglichen Wiederholung des Urnengangs zur Erhöhung des Frauenrentenalters.

    Unter den Anwesenden waren etwa 80 Personen, die sich in einer Schlange anstellten, um das Bundesgerichtsgebäude zu betreten.

    «Wir sind gespannt auf die Entscheidung und zuversichtlich in Bezug auf unsere Argumente. Wir wollen das verlorene Rentenjahr für die Frauen zurückholen und das Vertrauen in die Demokratie wiederherstellen», sagte Lisa Mazzone, Präsidentin der Grünen Schweiz, gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

    frauenrentenalter
    Rund 200 Personen warten vor dem Bundesgericht auf den Entscheid zum Frauenrentenalter. - keystone

    Mehrere Sympathisantinnen versammelten sich nach und nach auch auf dem Vorplatz und den Treppen des Bundesgerichts. Vertreterinnen des Referendumskomitees und der Beschwerdeführerinnen waren vor Ort, begleitet von politischen und feministischen Unterstützerinnen und Aktivistinnen.

    Bundesgericht berät seit 10 Uhr

    Die Stimmung war friedlich. Auf Transparenten, die am Fuss der Treppe des Bundeshauses aufgehängt worden waren, waren Slogans wie «Nein zu AHV 21» und «Erhöhen wir die Renten, nicht das Rentenalter» zu lesen.

    Das Bundesgericht berät ab 10 Uhr in öffentlicher Beratung über eine Wiederholung des Urnengangs zur Erhöhung des Frauenrentenalters. Das Stimmvolk hatte diesem am 25. September 2022 knapp zugestimmt. Laut der Beschwerde erfolgte dies aufgrund falscher Zahlen.

    Im Falle einer Annahme der Beschwerden würde die Bevölkerung erneut an die Urne gerufen – ein beispielloser Vorgang in der Geschichte der Schweiz.

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    Kommentare

    Iceman

    Gleichberechtigung ja, aber nur wenn es zum Vorteil der Frauen ist.

    User #3570 (nicht angemeldet)

    Im Prinzip sollte an Abstimmungsergebnissen nicht gerichtlich gerüttelt werden. Das Bundesgericht ist deshalb nicht darauf eingegangen, dass aufgrund falscher Angaben habe abgestimmt werden müssen. Niemand sei gezwungen worden, der Erhöhung des Rentenalters für Frauen zuzustimmen. Das Bundesgericht hat nicht gesagt, dass der Mehrheitsentscheid richtig gewesen sei, weil diese einseitige Erhöhung politisch rückgängig gemacht werden muss, und das wird auch geschehen.

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