Grosse Verwirrung um Sitzplatzpflicht in Berner Clubs

Sven Würgler-1
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Bern,

Der Berner Regierungsrat verkündet eine Sitzplatzpflicht in Clubs. Unter einem Club versteht der Kanton Bern aber etwas anderes als der Volksmund.

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Gilt jetzt eine Sitzplatzpflicht oder nicht? (Symbolbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab nächstem Montag gilt in Berner Clubs eine Sitzplatzpflicht.
  • Die Berner Regierung unterscheidet aber zwischen einem Club und einem Tanzlokal.
  • Diese Differenzierung sorgt rundum für Verwirrung.

Ab Montag gilt in Berner Restaurants, Bars und Clubs eine Sitzplatzpflicht. Dies verkündete Regierungspräsident Pierre Alain Schnegg (SVP) gestern Mittwoch an einer eiligst angesetzten Pressekonferenz. Die Medien nahmen das Thema auf, die Nachricht verbreitete sich schnell. In der Fragestunde hakt ein Journalist nach: Hat es sich in Bern jetzt ausgetanzt?

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Pierre Alain Schnegg (SVP), der Asyldirektor des Kantons Bern. - keystone

«In Tanzlokalen und Discos gilt die Sitzpflicht nicht», präzisiert Schnegg. In Clubs aber schon. In der Verordnung und der dazugehörigen Erläuterung steht davon wiederum nichts. Die Verwirrung ist perfekt.

Das Problem ist begrifflicher Natur. Bislang verstand man im Volksmund unter einem Club auch ein Tanzlokal beziehungsweise eine Disco. Die Begriffe werden besonders in der Corona-Berichterstattung von den Medien und Behörden synonym verwendet.

Clubkommission nervt sich über Verordnung

Der Berner Regierungsrat macht hier offenbar eine Unterscheidung. Clubs haben einen sportlichen Hintergrund, beispielsweise ein Ruder-Club. Und was bislang als Club bezeichnet wurde, ist jetzt als Tanzlokal beziehungsweise Disco zu verstehen. Und dort gilt die Sitzplatzpflicht eben nicht – dafür die Maskenpflicht.

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Coronavirus: In Bars und Nachtclubs müsste nebst dem Impf- oder Genesenennachweis künftig auch ein negatives Testresultat vorgewiesen werden können. - Keystone

«Die Verordnung ist nicht gut geschrieben», nervt sich Max Reichen von der Berner Bar und Clubkommission. Nach der Medienkonferenz musste die Kommission selbst nachfragen, was denn jetzt gilt.

Unklarheit gibt es aber nicht nur bei der Begrifflichkeit. Denn: «Wo zieht man jetzt die Linie zwischen Bar und Tanzlokal?»

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Max Reichen ist Geschäftsführer der Berner Bar- und Clubkommission (BuCK). - twitter.com/maxreichen

Die Betriebe wüssten sowieso nicht, ob und wie lange man noch offen bleiben kann. «Je nachdem wie man die Verordnung auslegt, ist ein wirtschaftlicher Betrieb möglich – oder eben nicht», so Reichen. Die Bar und Clubszene würde schon bald mehr Hilfe brauchen, prognostiziert der Mediensprecher.

Reichen betont, dass man durchaus Verständnis habe für die spezielle Situation, man helfe auch gerne. «Aber wenigstens mit nützlichen Informationen sollte man uns schon versorgen.»

Verständnis bei der Gesundheitsdirektion

Gundekar Giebel, Mediensprecher der Berner Gesundheitsdirektion, hat Verständnis für die Verwirrung. «Ich verstehe absolut, dass die Clubs da eine Präzisierung wollen.»

Ein Club sei «ein Unterhaltungslokal mit meist sitzender Tätigkeit des Gastes oder das clubeigene Lokal, beispielsweise eines Sportclubs», definiert Giebel. Wo etwas konsumiert wird, herrscht dann Sitzplatzpflicht. «Beispielsweise eine Stehbar ist ohne Barhocker nicht mehr möglich».

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Eigentlich wäre die Regel ja einfach: Entweder man sitzt – oder man trägt eine Maske. - Keystone

Für die begrifflichen Schwierigkeiten könne der Berner Regierungsrat aber nichts. «Die Bezeichnungen Club, Tanzlokal und Discothek wurden uns vom BAG so vorgegeben.» Die Gesundheitsdirektion habe nun aber mehrere Anfragen von Tanzlokalen erhalten, die sich eigentlich als Clubs definieren.

Mit Blick auf die Verwirrung verspricht Giebel nun Klarheit: «Ich sorge dafür, dass morgen auf unserer Homepage eine Präzisierung zur Umsetzung der Verordnung für die Veranstalter hochgeladen wird.»

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