Wegen Corona wurde die Sozialversicherung auch für aus dem Homeoffice arbeitende Grenzgänger in der Schweiz bezahlt. Diese Sonderregelung endet am 30. Juni.
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Eine Person im Homeoffice. (Symbolbild) - sda
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Sonderregelung bei der Sozialversicherung von Grenzgängern endet per Ende Juni.
  • Gemäss dieser wurden die Beiträge auch während dem Homeoffice in der Schweiz bezahlt.
  • Mit dem Ende werden sind die Beiträge wieder dort fällig, wo die Person arbeitet.

Grenzgänger konnten oder mussten wegen der Coronapandemie teils von zu Hause aus arbeiten – ganz ohne Durcheinander bei der Sozialversicherung. Möglich gemacht hat das eine Ausnahmeregelung.

Diese ermöglichte, dass die Sozialversicherungsbeiträge von Angestellten aus den Nachbarländern trotz Homeoffice weiter normal abgewickelt wurden. Diese Regelung gilt jedoch nur noch bis zum 30. Juni.

Danach müssen die Sozialversicherungsbeiträge von Angestellten im Homeoffice wieder dort bezahlt werden, wo die Person arbeitet, wie «CH Media» berichtet. Wenn eine Person in mehreren Ländern arbeitet, fallen die Beiträge am Wohnort an. Das gilt aber auch nur, wenn sie mindestens 25 Prozent ihrer Arbeit dort verrichtet.

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