Das Bundesverfassungsgericht will am Mittwoch kommender Woche über die Frage entscheiden, ob Eltern mit mehr als einem Kind weniger Sozialversicherungsbeiträge - abhängig von der Kinderzahl - zahlen müssen.
Kinder in einer Kita
Kinder in einer Kita - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Mehrere Eltern zogen vor Bundesverfassungsgericht - Verkündung am Mittwoch.

Das teilte das Gericht am Freitag in Karlsruhe mit. Mehrere Eltern reichten Verfassungsbeschwerden eingereicht, nachdem sie vor anderen Gerichten keinen Erfolg hatten. Sie finden, dass die Kindererziehung bei den Beiträgen zur Pflege-, Renten- oder Krankenversicherung stärker berücksichtigt werden muss. (Az. 1 BvL 3/18 u.a.)

Für die Pflegeversicherung zahlen Kinderlose bereits einen höheren Beitrag, zu 2022 wurde dieser noch einmal erhöht. Bei Eltern wird allerdings nicht danach gestaffelt, wie viele Kinder sie haben. Die Regelung geht ursprünglich auf ein Verfassungsgerichtsurteil von 2001 zurück. Damals entschieden die Karlsruher Richter, dass Eltern für die Pflegeversicherung nicht genauso hoch belastet werden dürfen wie Menschen ohne Kinder.

Neben den Verfassungsbeschwerden behandelt das Bundesverfassungsgericht nun auch eine Vorlage des Sozialgerichts Freiburg, das wissen will, ob eine Gleichbehandlung von Eltern mit mehreren Kindern und Eltern mit nur einem Kind bei den Beiträgen verfassungsgemäss ist.

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