Pensionskasse

Gewerkschaftsbund fordert «Dreizehnten» aus der Pensionskasse

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Bern,

Nicht nur die AHV, sondern auch die Pensionskassen sollen Rentnerinnen und Rentnern einen «Dreizehnten» ausrichten. Das fordert der Gewerkschaftsbund. Seine Delegierten sind einverstanden, eine entsprechende Offensive zu lancieren.

SGB
Nicht nur die AHV, sondern auch die Pensionskassen sollen Rentnerinnen und Rentnern einen «Dreizehnten» ausrichten. Das fordert der Gewerkschaftsbund. (Archivbild) - keystone

Die Pensionskassenrenten sollen mit der 13. Rente erhöht werden, wie der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) am Donnerstag mitteilte. Denn die Neurenten seien 2024 um 15 Prozent tiefer gewesen als 2015. Dabei seien Pensionskassen finanziell gut aufgestellt.

Beschlossen haben die Offensive für mehr Rente aus der zweiten Säule am Donnerstag die Delegierten des SGB an einer ausserordentlichen Versammlung. Sie verlangen ausserdem für 2027 einen Mindestzins von 3 Prozent auf den Altersguthaben. Davon sollen 2 Prozent den eigentlichen Mindestzins ausmachen, während das dritte Prozent als Nachholprozent verstanden wird.

Der SGB will zudem die Versicherten für mehr Mindestzins mobilisieren. Im Visier hat sie Menschen, die bei laut Communiqué «besonders geizigen Kassen» versichert sind. Sie sollen ermutigt werden, einen Wechsel einzufordern und so Kassen mit «ungenügenden Leistungen» aus der zweiten Säule der Altersvorsorge zu drängen.

«Wer weniger Zins auf dem Altersguthaben hat, hat auch weniger Rente», schreibt der SGB. Der Unterschied könne schnell einmal 1000 Franken oder mehr im Jahr betragen. Ein Mindestzins von 3 Prozent sei sozialpolitisch nötig und wirtschaftlich möglich.

Derzeit beträgt der Mindestzinssatz bei 1,25 Prozent. Er wird jeweils vom Bundesrat festgelegt und bestimmt, wie hoch das Vorsorgeguthaben im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge mindestens verzinst werden muss. Mindestens alle zwei Jahre muss der Bundesrat den Mindestzinssatz überprüfen.

Einen von den Gewerkschaften verlangten «Dreizehnten» für AHV-Rentnerinnen und Rentner hiessen die Stimmberechtigten 2024 gut, allerdings ohne Entscheid über die Finanzierung. Die 13. Rente soll nach dem Willen des Parlaments über die Mehrwertsteuer finanziert werden – Ende November äussern sich die Stimmenden dazu.

Die Delegierten des SGB beschlossen mit 81 zu 19 Stimmen und bei 3 Enthaltungen die Ja-Parole für den Urnengang. Die Mehrwertsteuer-Erhöhung koste je nach Haushalt 5 bis 10 Franken im Monat. Die 13. Rente wird Ende Jahr das erste Mal ausbezahlt.

Kommentare

User #7212 (nicht angemeldet)

Bedenklich dass dies einzel Mobil gemacht werden muss von Gewerkschaften--- Den im Juristischen Grundsatz wurde in AHV-13 Initiative klar Willen des Volkes abgebildet---- Nur weil dies nicht wegen der getrennten Kassen respektive Buget in Initiative Formuliert war jetzt so zu tun als wäre dies nicht eine Grundsatz veränderung die auf gesammtes Sozialrecht auswirkungen hat ist absurd--- Dennoch Danke an Gewerkschaft das ihr Mobil macht--- Traurig wie weit es mit Demokratie gekommen ist---

Weiterlesen

kollegah maggia
72 Interaktionen
«Kollegah»
Prinz Harry
4 Interaktionen
Erste Gerüchte

MEHR PENSIONSKASSE

Kanton Solothurn
Beat Tanner FDP Kantonsrat
2 Interaktionen
Politik
1 Interaktionen
Graubünden
Basler Pensionskasse

MEHR AUS STADT BERN

Astrid Bärtschi
5 Interaktionen
Kanton Bern
Feuerverbot
Kanton Bern
Werner Salzmann
4 Interaktionen
Wahlen 2027