Gerichtsurteil: Lindt & Sprüngli setzt sich gegen Aldi Suisse durch
Ein Gericht in Aargau gibt Lindt recht: Aldi muss rot verpackte Schokoladenkugeln wegen Markenrechtsverletzung aus dem Verkauf nehmen.

Das Handelsgericht im Kanton Aargau hat im Markenstreit zugunsten von Lindt & Sprüngli entschieden. Der Schokoladenhersteller setzte sich gegen Aldi Suisse im Streit um rot verpackte Schokoladenkugeln durch, berichtet «Handelsblatt».
Die roten Schokoladenkugeln von Aldi ähneln den Lindor-Kugeln von Lindt & Sprüngli zu stark. Das Gericht wertete dies als unlautere Nachahmung im Sinne des Wettbewerbsrechts, wie «Handelsblatt» mitteilt.

Lindt klagte wegen Verwechslungsgefahr mit den eigenen Lindor-Kugeln. Die «Moser Roth»-Kugeln von Aldi sind in rotem Glanzpapier verpackt und als typische Drehwickler gestaltet, schreibt «RTL».
Lindt sieht Markenruf ausgenutzt
Der Streit dreht sich vor allem um die Gestaltung der Verpackung und die Aufmachung der Schokoladenkugeln. Die reine Kugelform gilt dabei nicht als schützbares Merkmal und steht grundsätzlich allen Herstellern offen, ergänzt «Handelsblatt».

Aldi verkauft diese Kugeln laut eigenen Angaben seit 2016 in der Schweiz, schreibt «RTL». Lindt argumentierte, die Kugeln nutzten den guten Ruf der Marke Lindor aus, wie «finanzen.ch» angibt.
Die Lindor-Kugeln von Lindt & Sprüngli gehören zu den bekanntesten Produkten des Unternehmens weltweit. Sie sind ein wichtiger Umsatztreiber und tragen zu Erlösen in Milliardenhöhe im Konzern bei, schreibt «SRF».
Aldi hätte deutlicheren Abstand wahren müssen
Aldi muss die roten Schokoladenkugeln der Marke «Moser Roth» einstellen. Für andere Varianten, darunter blaue Kugeln und «Délice»-Sorten, wies das Gericht die Klage jedoch ab, wie «t-online» berichtet.

Nach Ansicht des Gerichts hätte Aldi bei der Gestaltung seiner Schokoladenkugeln einen grösseren visuellen Abstand zu den Lindor-Kugeln wählen können. Die konkrete Aufmachung wurde als sachlich nicht erforderlich und als unzulässige Anlehnung bewertet.
Aldi wurde verpflichtet, Auskunft über verkaufte Stückzahlen und Umsätze der betroffenen Schokoladenkugeln zu geben. Die Angaben sollen als Grundlage für eine mögliche Berechnung von Schadensersatz dienen, meldet «finanzen.ch».
Urteil noch nicht endgültig
Das Urteil des Handelsgerichts im Kanton Aargauumfasst 83 Seiten. Es handelt sich dabei um eine Teilentscheidung im laufenden Markenstreit zwischen Lindt und Aldi.
Über mögliche finanzielle Folgen des Urteils wurden zunächst keine konkreten Angaben gemacht. Das Verfahren ist mit der Teilentscheidung noch nicht abgeschlossen und könnte weitergeführt werden.












