Gericht

Gericht verlängert Massnahmen gegen Ehepaar Moretti

Keystone-SDA
Keystone-SDA, Stephan Felder

Chalais,

Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Wallis hat die Massnahmen gegen Jacques und Jessica Moretti um drei Monate verlängert.

Im Fall des Brandes von Crans-Montana bleibt das beschuldigte Ehepaar Moretti unter Auflagen. (Archiv)
Im Fall des Brandes von Crans-Montana bleibt das beschuldigte Ehepaar Moretti unter Auflagen. (Archiv) - KEYSTONE/CYRIL ZINGARO

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Wallis verlängert die Massnahmen gegen Jacques und Jessica Moretti um drei Monate.
  • Das Ehepaar, das im Fall des Brandes von Crans-Montana beschuldigt wird, hat jedoch eine Lockerung der Auflagen beantragt.
  • Konkret wollen die beiden Beschuldigten ihre tägliche Meldung bei der Polizei per Videoanruf erledigen.

Das Ehepaar, das im Fall des Brandes von Crans-Montana beschuldigt wird, hat jedoch eine Lockerung der Auflagen beantragt.

Die Massnahmen gelten nun für weitere 90 Tage bis zum 9. Oktober, wie die Walliser Staatsanwaltschaft am Samstag bestätigte.

Die Auflagen umfassen ein Ausreiseverbot aus der Schweiz und die Pflicht, sich täglich bei einem Polizeiposten zu melden.

Meldung per Videoanruf beantragt

Das Ehepaar Moretti beantragte über seine Anwälte eine Lockerung dieser Auflagen. Die Staatsanwaltschaft bestätigte eine entsprechende Meldung der italienischen Nachrichtenagentur Ansa.

Konkret wollen die beiden Beschuldigten ihre tägliche Meldung bei der Polizei per Videoanruf erledigen. So könnten sie sich den Weg zum Posten ersparen.

Findest du die Massnahme des Gerichts gerechtfertigt?

Der zuständige Richter sei bereit, die Massnahme anzupassen, hiess es laut Ansa. Zuvor wolle er jedoch die Machbarkeit und Wirksamkeit einer solchen Kontrolle prüfen.

Die Kantonspolizei könnte das Ehepaar zu einem beliebigen Zeitpunkt per Video anrufen, um ihre Anwesenheit zu überprüfen. Die Staatsanwaltschaft muss dazu noch Stellung nehmen.

Ausweise hinterlegt, Kaution bezahlt

Solche Ersatzmassnahmen können angeordnet werden, um Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr zu mindern und gleichzeitig den Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu wahren.

Ihre Ausweise mussten Jacques und Jessica Moretti bereits im Januar hinterlegen. Ausserdem mussten sie damals eine Kaution in der Höhe von rund 200'000 Franken bezahlen.

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Kommentare

User #1208 (nicht angemeldet)

Verstehe das mit dem täglichen melden nicht, entweder bleiben sie da oder sie bleiben nicht da und seit Schengen braucht es auch in einem sehr grossen Gebiet kaum mehr Ausweise.

User #1654 (nicht angemeldet)

Frage: wenn ich etwas mit Funkenregen oder Feuer verwende und dann etwas in Brand gerät, wer ist dann Schuld?

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