Wettingen geht gegen illegale Abfallentsorgung vor
In Wettingen häufen sich wilde Ablagerungen von Sperrgut und Abfällen. Illegale Entsorgung ist verboten, strafbar und belastet die Allgemeinheit.

Wie die Gemeinde Wettingen mitteilt, wurde in letzten Monaten vermehrt festgestellt, dass sowohl im öffentlichen Raum, als auch auf privatem Grund, Sperrgut ohne offizielle Marken oder auch anderen Siedlungsabfälle wild abgelagert werden. Dies ist verboten und strafbar.
Im Abfallreglement der Gemeinde Wettingen ist unter anderem bestimmt, dass das Wegwerfen, Ablagern oder Zurücklassen von Abfällen im Freien auf öffentlichem und privatem Grund (zum Beispiel Flur, Wald, Gewässer, Anlagen, Strassen oder Plätzen) untersagt ist.
Für die Entsorgung von Siedlungsabfällen ist die jeweils verursachende Person zuständig. Kann diese nicht ermittelt werden, geht diese Zuständigkeit auf den Inhaber beziehungsweise Grundstückseigentümer über.
Illegale Entsorgung belastet die Allgemeinheit
Wird der Unrat auf öffentlichem Gelände entsorgt, sind zwar die Mitarbeitenden des Werkhofes besorgt, diesen zu entfernen. Hierbei wird auf Hinweise zur Identifizierung der Versursachenden geachtet und deren Fehlverhalten gegebenenfalls auch geahndet. Fehlen Hinweise zur Identifizierung gehen Aufwand und Kosten jedoch zu Lasten der Allgemeinheit.
Bezüglich der Entsorgung von Abfällen auf privatem Grund gestaltet sich die Sache komplizierter. Kann hier der Verursachende nicht ermittelt werden, geht die Zuständigkeit für die Entsorgung auf die Liegenschaftseigentümer über, welche somit dann selbst für die Entsorgung aufkommen müssen.
Illegale Entsorgungen sind also nicht nur verboten, sondern auch unsolidarisch und belasten die Allgemeinheit. Die Gemeinde bittet daher die gesamte Bevölkerung, für die ordnungsgemässe Entsorgung ihrer Siedlungsabfälle Sorge zu tragen.










