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Gericht Bülach verhängt 15 Jahre für Tötung von Ex-Frau

Keystone-SDA
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Bülach,

Ein Schweizer muss wegen vorsätzlicher Tötung seiner Ex-Frau 15 Jahre lang ins Gefängnis. Zudem muss er auch eine ambulante Therapie absolvieren.

Richter Hammer
Stephan Zlabinger (GLP) wurde vom Thurgauer Grossen Rat zum neuen Richter am kantonalen Verwaltungsgericht gewählt. (Symbolbild) - community

Das Bezirksgericht Bülach ZH hat am Mittwoch einen 40-jährigen Mann wegen vorsätzlicher Tötung seiner Ex-Frau zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Während des Strafvollzugs hat er eine ambulante Therapie zu absolvieren.

Der Schweizer hatte am 1. Oktober 2023 in Embrach ZH seine acht Jahre jüngere kolumbianische Ex-Frau und Mutter der damals neunjährigen gemeinsamen Tochter mit blossen Fäusten zu Tode geprügelt. Der Staatsanwalt sah Mord gegeben und forderte 16 Jahre Freiheitsentzug. Die Verteidigerin plädierte auf zehn Jahre wegen eventualvorsätzlicher Tötung.

Die Beziehung war seit der Scheidung 2015 zunehmend konfliktbeladen. Der Beschuldigte machte vor Gericht schwere emotionale Probleme geltend. Für ihn sei die Beziehung noch nicht definitiv beendet gewesen, für die Frau sehr wohl. Er warf ihr zudem vor, dass sie mit dem Kind während seinen Besuchen bei ihr unangemessen umging. Er versuchte erfolglos, ihre Abschiebung nach Kolumbien zu erreichen.

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