Gericht bestätigt lebenslängliches Berufsverbot gegen Zürcher Arzt
Das Urteil gegen einen Arzt aus Zürich, der eine 18-jährige Patientin mit Erkältungssymptomen vaginal befingert hat, wurde vom Zürcher Obergericht bestätigt.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Obergericht hat ein lebenslängliches Berufsverbot für einen Zürcher Arzt bestätigt.
- Dieser hatte 2019 eine junge Patientin, die Erkältungssymptome hatte, vaginal untersucht.
- Neben dem Jobverlust muss er nun auch eine 15-monatige Freiheitsstrafe hinnehmen.
Das Zürcher Obergericht hat ein lebenslängliches Berufsverbot gegen einen ehemals im Kanton Zürich tätigen Hausarzt gesprochen. Er soll eine junge Patientin, die wegen Erkältungssymptomen zu ihm kam, ohne medizinische Notwendigkeit vaginal untersucht haben.
Berufsverbot, Freiheitsstrafe und Entschädigungs-Zahlung
Das Obergericht verurteilte den 51-jährigen Deutschen zudem zu einer bedingten 15-monatigen Freiheitsstrafe, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervorgeht. Der Geschädigten muss er eine Genugtuung in Höhe von 1500 Franken bezahlen, dazu kommen Gerichts- und Verfahrenskosten.

Der Vorfall, der ihm zur Last gelegt wurde, ereignete sich im Oktober 2019 in einem Ärztezentrum im Kanton Zürich. Der Arzt untersuchte dort eine Patientin, die normalerweise von einer Kollegin in der Praxis betreut wird. Diese war jedoch nicht verfügbar.
Frau hatte bloss Erkältungssymptome
Die Frau, eine damals 18-jährige Schweizerin, klagte über Erkältungssymptome und brauchte ein ärztliches Zeugnis. Der Arzt nahm an ihr jedoch ausführlichere Untersuchungen vor – inklusive einer analen Untersuchung und einer Untersuchung der Vagina.

«Die Vorwürfe gegen mich stimmen nicht», hatte der Beschuldigte am Freitag vor Obergericht gesagt. Der ehemalige Hausarzt äusserte sich vor Obergericht erstmals zum Vorfall, bei der Vorinstanz hatte er seine Aussage noch verweigert.
Begründung als nicht glaubwürdig eingestuft
Er habe mit den Untersuchungen mögliche Ursachen wie beispielsweise eine Blinddarmentzündung oder eine Eileiterschwangerschaft ausschliessen wollen, sagte er. Die Patientin habe bei früheren Arztbesuchen über Symptome geklagt, für die nie eine Ursache gefunden worden sei.
Die Staatsanwältin hatte diese Begründung jedoch nicht glaubwürdig gefunden. Bei der vaginalen Untersuchung habe es sich um einen sexuellen Übergriff gehandelt, der als Schändung zu ahnden sei.
Dafür spreche unter anderem, dass die vaginale Untersuchung im Patientinnendossier nicht vermerkt wurde. Ansonsten sei die Untersuchung an der Patientin aber ausführlich dokumentiert worden.

Eine Kündigung des Ärztezentrums, die wegen sexuellen Übergriffs ausgesprochen worden war, hatte der Mediziner akzeptiert. Das Urteil kann nun noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.